Anlage 2 - Bachelor-Professional-in-Straßenbetriebsmanagement-Fortbildungsverordnung (StrBetrManBAProFV)

V. v. 12.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 187
Geltung ab 20.07.2023; FNA: 806-22-6-73 Berufliche Bildung

Anlage 2 (zu § 19) Zeugnisinhalte


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil A Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse


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Bezeichnung der ausstellenden Behörde,

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Name und Geburtsdatum der geprüften Person,

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Datum des Bestehens der Prüfung,

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Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5,

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Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,

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Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B Zeugnis mit Prüfungsergebnissen


Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich

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zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen"

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Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie

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Benennung der Prüfungsbereiche dieses Prüfungsteils und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,

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zur schriftlichen Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"

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Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie

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Benennung der Prüfungsbereiche der schriftlichen Prüfung und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,

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zur Projektarbeit im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen"

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Benennung dieses Prüfungsbereiches mit dem Thema der Projektarbeit und Bewertung in Punkten und mit Note als Dezimalzahl mit einer Nachkommastelle sowie

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Benennung der Teile der Projektarbeit (Hausarbeit, Präsentation und Fachgespräch) und jeweilige Punktebewertung der Prüfungsleistungen,

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die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,

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die Gesamtnote als Dezimalzahl,

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die Gesamtnote in Worten,

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Befreiungen nach § 18,

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Nachweis über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse nach § 21 mit Datum und Nennung der Stelle, die die Prüfung abgenommen hat.

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Zitierungen von Anlage 2 StrBetrManBAProFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 StrBetrManBAProFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrBetrManBAProFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 StrBetrManBAProFV Zeugnisse
... der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle zwei Zeugnisse nach Maßgabe der Anlage 2 Teil A und B . (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als ... der Anlage 2 Teil A und B. (2) Auf dem Zeugnis mit den Inhalten nach Anlage 2 Teil B sind die Noten als Dezimalzahlen mit einer Nachkommastelle und ist die Gesamtnote als Dezimalzahl ...


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