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Anlage 2 - Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)

Anlage 2 (zu § 18 Satz 2 und 4) Kategorisierung der Richtwerte für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden (Richtwert-nrM) 1)


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Kategorie Richtwert-nrMKriterien zur Kategorisierung
A1 µg/l Dieser Richtwert gilt für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden (Pestizid-nrM),
wenn keine Ergebnisse zur subchronischen oder chronischen Toxizität aus
Tierversuchen vorliegen und der Pestizid-nrM nachweislich nicht gentoxisch ist,
aber auch keine Anhaltspunkte für ein besonderes immuntoxisches,
neurotoxisches oder keimzellschädigendes Potenzial vorliegen.
B3 µg/l Dieser Richtwert gilt für Pestizid-nrM, wenn keine Ergebnisse zur chronischen
Toxizität aus Tierversuchen vorliegen und der Pestizid-nrM nachweislich weder
gentoxisch, noch keimzellschädigend, immun- oder neurotoxisch ist. Zusätzlich
müssen aussagekräftige In-vivo-Daten aus mindestens einer Studie zur
subchronisch-oralen Toxizität des Pestizid-nrM vorliegen.
C10 µg/l Dieser Richtwert gilt aus trinkwasserhygienischen Gründen und dem
Vorsorgeprinzip folgend für alle nicht der Kategorie A oder B zuzuordnenden
Pestizid-nrM. Trinkwasserhygienische Gründe sind Substanzeigenschaften wie
Persistenz, Mobilität, schwere Entfernbarkeit sowie nicht abschätzbare
Restrisiken. Für diese Pestizid-nrM müssen Ergebnisse zur chronischen Toxizität
aus Tierversuchen sowie zur Gentoxizität, Neurotoxizität, Immuntoxizität und zur
keimzellschädigenden Wirkung vorliegen, die keinen niedrigeren Richtwert als
10 µg/l erforderlich machen.


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1) Diese Anlage findet auf einen Pestizid-Metaboliten keine Anwendung, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass er in Bezug auf seine pestizide Zielwirkung mit dem Ausgangsstoff vergleichbare inhärente Eigenschaften aufweist, und wenn er für Verbraucher eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lässt oder seine Transformationsprodukte auf Grund der in der jeweiligen Wasserversorgungsanlage angewendeten Aufbereitungsverfahren eine Schädigung der menschlichen Gesundheit besorgen lassen. Metaboliten nach Satz 1 sind als relevante Pestizid-Metaboliten einzustufen.

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Zitierungen von Anlage 2 TrinkwEGV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 TrinkwEGV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwEGV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 TrinkwEGV Nicht relevante Pestizid-Metaboliten
... diese Empfehlung legt das Umweltbundesamt die Kategorisierung der Richtwerte nach Anlage 2 dieser Verordnung zugrunde. Das Umweltbundesamt überprüft die Empfehlung nach ... passt sie gegebenenfalls an. Bei Überschreitung der Richtwerte-nrM gemäß Anlage 2 gelten die Bestimmungen nach § ...