Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2024 aufgehoben

Anlage 2 - Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)

V. v. 16.07.2018 BGBl. I S. 1182 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
Geltung ab 24.07.2018, abweichend siehe § 17; FNA: 7610-21-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 2 (zu § 15 Absatz 1) Zertifizierungssymbol


Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Zertifizierungssymbol (BGBl. 2018 I S. 1187)


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Zitierungen von Anlage 2 VglWebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 VglWebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in VglWebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 VglWebV Verwendung des Zertifizierungssymbols
... Auf der Vergleichswebsite ist das in Anlage 2 abgedruckte Zertifizierungssymbol zu verwenden. (2) Die ...


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