Tools:
Update via:
Anlage 2 - Wertpapierinstituts-Inhaberkontrollverordnung (WpI-InhKontrollV)
V. v. 11.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 9
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Geltung ab 16.01.2024; FNA: 7610-23-3 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Satz 2) Formular WpI-EEKNP Anzeige über Erwerb oder Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person (Anzeige nach § 24 Absatz 1 und 3 des Wertpapierinstitutsgesetzes in Verbindung mit der Delegierten Verordnung (EU) 2017/1946)
Anlage 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Anlage 2 WpI-InhKontrollV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 WpI-InhKontrollV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
WpI-InhKontrollV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 WpI-InhKontrollV Anzeigeformulare, Vollständigkeit der Anzeige
... Erhöhung einer bedeutenden Beteiligung durch eine nicht natürliche Person" nach Anlage 2 zu verwenden. Die Bundesanstalt kann im Einzelfall auf die Beifügung der in den ... Die Bundesanstalt kann im Einzelfall auf die Beifügung der in den Anlagen 1 und 2 jeweils enthaltenen Checkliste verzichten. Für jeden Anzeigepflichtigen ist jeweils ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_2_WpI-InhKontrollV.htm