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Anlage - Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote (37. BImSchV)
Anlage (zu § 3 Absatz 6 Nummer 3) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz
Die Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz sind:
Vorherrschende Umwandlungstechnologie | Effizienzfaktor |
Verbrennungsmotor | 1 |
Wasserstoffzellengestützter Elektroantrieb | 0,4 |
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