Tools:
Update via:
Anlage 3 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
| |
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
| |
Anlage 3 (zu § 10)
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Teil 1 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1
- 1.
- Anlagen-ID
- 2.
- Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
- 3.
- Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner)
- 4.
- Datum der Probenahme für die Laboruntersuchung bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 5.
- Ergebnis der Laboruntersuchung, bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 6.
- Angabe des mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors (Name, Adresse, Ansprechpartner)
Teil 2 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2
- 1.
- Anlagen-ID
- 2.
- Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
- 3.
- Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)
- 4.
- Angaben zur Art der Anlage
- a)
- Verdunstungskühlanlage
- b)
- Nassabscheider
- c)
- Kühlturm
- 5.
- Angaben zum Betriebszustand der Anlage, bei dem die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde
- 6.
- Ergebnis der Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1
- 7.
- Ergebnis der zusätzlichen Laboruntersuchung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3
- 8.
- Auflistung der Ursachen für die Überschreitung des Maßnahmenwertes
- 9.
- Auflistung der Maßnahmen, die nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ergriffen wurden oder ergriffen werden
- 10.
- Angabe des/der mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors/Prüflabore (Name, Adresse, Ansprechpartner)
Zitierungen von Anlage 3 42. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 42. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
42. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 10 42. BImSchV Informationspflichten
... der Betreiber die zuständigen Behörden 1. unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und 2. innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß ... 3 Teil 1 zu informieren und 2. innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren. Informations- oder Meldepflichten nach anderen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_3_42._BImSchV.htm