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Anlage 3 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 10)


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Teil 1 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 1


1.
Anlagen-ID

2.
Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)

3.
Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner)

4.
Datum der Probenahme für die Laboruntersuchung bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde

5.
Ergebnis der Laboruntersuchung, bei der die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde

6.
Angabe des mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors (Name, Adresse, Ansprechpartner)

Teil 2 Inhalt der Meldung nach § 10 Satz 1 Nummer 2


1.
Anlagen-ID

2.
Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)

3.
Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)

4.
Angaben zur Art der Anlage

a)
Verdunstungskühlanlage

b)
Nassabscheider

c)
Kühlturm

5.
Angaben zum Betriebszustand der Anlage, bei dem die Überschreitung des Maßnahmenwertes nach Anlage 1 festgestellt wurde

6.
Ergebnis der Untersuchung zur Differenzierung der Legionellen nach § 9 Absatz 1 Nummer 1

7.
Ergebnis der zusätzlichen Laboruntersuchung nach § 9 Absatz 1 Nummer 3

8.
Auflistung der Ursachen für die Überschreitung des Maßnahmenwertes

9.
Auflistung der Maßnahmen, die nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 ergriffen wurden oder ergriffen werden

10.
Angabe des/der mit der Untersuchung beauftragten akkreditierten Prüflabors/Prüflabore (Name, Adresse, Ansprechpartner)



 

Zitierungen von Anlage 3 42. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 42. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 42. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 42. BImSchV Informationspflichten
... der Betreiber die zuständigen Behörden 1. unverzüglich gemäß Anlage 3 Teil 1 zu informieren und 2. innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß ... 3 Teil 1 zu informieren und 2. innerhalb einer Frist von vier Wochen gemäß Anlage 3 Teil 2 zu informieren. Informations- oder Meldepflichten nach anderen ...
Anlage 1 42. BImSchV (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser