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Anlage 3
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Anlage 3 - Besondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)
V. v. 23.08.2021
BGBl. I S. 3920
(
Nr. 59
)
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-17
Verwaltungsgebühren
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Anlage 3 Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren
Anlage 3 wird in
1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von
Anlage 3 AABGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AABGebV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 3 AABGebV Zeitgebühr
... Zeitgebühr (§ 11 Nummer 2 des Bundesgebührengesetzes) nach dem Abrechnungsbogen in
Anlage 3
. Dieser Berechnung sind die in Anlage 2 bestimmten besonderen pauschalen ...
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