Anlage 3 - Besondere Gebührenverordnung AA (AABGebV)

V. v. 23.08.2021 BGBl. I S. 3920 (Nr. 59)
Geltung ab 01.10.2021; FNA: 202-5-17 Verwaltungsgebühren

Anlage 3 Abrechnungsbogen für das Bestimmen von Zeitgebühren


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Formular (BGBl. 2021 I S. 3927)


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Zitierungen von Anlage 3 AABGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AABGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AABGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 AABGebV Zeitgebühr
... Zeitgebühr (§ 11 Nummer 2 des Bundesgebührengesetzes) nach dem Abrechnungsbogen in Anlage 3 . Dieser Berechnung sind die in Anlage 2 bestimmten besonderen pauschalen ...


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