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Anlage 3 - Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung (BKrFQV)
Artikel 1 V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2905 (Nr. 62)
Geltung ab 17.12.2020; FNA: 9231-15-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 17.12.2020; FNA: 9231-15-1 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 3 (zu § 11 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe b in Verbindung mit Nummer 2) Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
- I.
- Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation
- II.
- Anmerkungen zur Musterbescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung zur beschleunigten Grundqualifikation
- 1.
- Anwendungshinweise:
- *
- Nichtzutreffendes bitte streichen
- **
- Die Unterschrift des Ausbilders/der Ausbilderin hat eigenhändig im Original zu erfolgen. Die eigenhändige Unterschrift der zur Vertretung der Ausbildungsstätte berechtigten Person kann durch eine bildhafte Wiedergabe der Unterschrift ersetzt werden (§ 11 Absatz 4 Satz 4 und 5 BKrFQV), sofern der Unterricht nicht ausschließlich von dieser Person durchgeführt wurde.
- 2.
- Verteiler:
Original - Teilnehmer/in
Kopie - Ausbildungsstätte - 3.
- Angabe zur Ausbildungsstätte:
Es ist die jeweilige Ausbildungsstätte in die Musterbescheinigung einzutragen.
Zitierungen von Anlage 3 BKrFQV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BKrFQV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKrFQV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BKrFQV Übergangsvorschriften
... zum Abschluss des Unterrichts zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation nach dem Muster der Anlage 3 auszustellen und dem Teilnehmer auszuhändigen; die Bescheinigung muss enthalten: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_3_BKrFQV.htm