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Anlage 3 - Bewachungsverordnung (BewachV)
V. v. 03.05.2019 BGBl. I S. 692 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 24.06.2019 BGBl. I S. 882
Geltung ab 01.06.2019; FNA: 7104-11 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Geltung ab 01.06.2019; FNA: 7104-11 Genehmigungsbedürftige Gewerbe
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Anlage 3 (zu § 11 Absatz 7) Bescheinigung über die erfolgreiche Ablegung einer Sachkundeprüfung nach § 34a Absatz 1 Satz 3 Nummer 3 und Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Zitierungen von Anlage 3 BewachV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 BewachV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewachV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 BewachV Prüfung, Verfahren
... wiederholt werden. (7) Die Industrie- und Handelskammer stellt eine Bescheinigung nach Anlage 3 aus, wenn die geprüfte Person die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. (8) Die ...
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