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Anlage 3 - Eingliederungsmittel-Verordnung 2024 (EinglMV 2024)
V. v. 14.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 368
Geltung ab 01.01.2024 bis 31.12.2024; FNA: 860-2-5-20 Sozialgesetzbuch
Geltung ab 01.01.2024 bis 31.12.2024; FNA: 860-2-5-20 Sozialgesetzbuch
Anlage 3 (zu § 2 Absatz 4 Satz 4) Verteilung der Mittel für Verwaltungskosten
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
(in Arbeit, Link zum BGBl. siehe Kopfzeile)
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Zitierungen von Anlage 3 EinglMV 2024
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 EinglMV 2024 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EinglMV 2024 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 EinglMV 2024 Verteilungsmaßstäbe für die Mittel für Verwaltungskosten
... zugelassenen kommunalen Träger. Die Verteilung der Mittel ergibt sich aus den in Anlage 3 genannten Prozentsätzen. (5) Die der Bundesagentur für Arbeit nach ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/Anlage_3_EinglMV_2024.htm