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Anlage 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Kunststoff- und Kautschuktechnologen und zur Kunststoff- und Kautschuktechnologin (KStoffTechAusbV)

Artikel 1 V. v. 14.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 151, 241
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-149 Berufliche Bildung
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Anlage 3 (zu § 68 Absatz 2) Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Zusatzqualifikation „Prozessintegration"


Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert

Lfd.
Nr.
Teil der
Zusatzqualifikation
Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen
1234
1Analysieren und Planen
von digital vernetzten
Produktionsprozessen
a) Produktionsprozesse analysieren
b) Anpassung der Produktion sowie der Handhabungs-,
Transport- oder Identifikationssysteme planen
c) Prozessänderungen planen und hinsichtlich vor- und
nachgelagerter Bereiche bewerten sowie die
Zuständigkeiten im Team abstimmen
d) Spezifikationen, technische Bestimmungen und
betriebliche IT-Richtlinien bei Prozessänderungen
beachten
8
2Anpassen und Ändern
von digital vernetzten
Produktionsanlagen
a) geplante Prozessabläufe simulieren
b) Auf- und Umbau von Produktionsanlagen und die
datentechnische Vernetzung im Team durchführen
c) Steuerungsprogramme im Team ändern, testen und
optimieren
3 Erproben von
Produktionsprozessen
a) Produktionsverfahren und Prozessschritte, logistische
Abläufe und Fertigungsparameter erproben
b) Gesamtprozess kontrollieren, überwachen und
protokollieren und prozessbegleitende Maßnahmen
der Qualitätssicherung durchführen
c) Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie
Maßnahmen dokumentieren
d) Daten des Konfigurations- und Änderungsmanage-
ments pflegen und technische Dokumentationen
sichern
e) Prozessvorschriften erstellen




 

Zitierungen von Anlage 3 KStoffTechAusbV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 KStoffTechAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KStoffTechAusbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 68 KStoffTechAusbV Inhalt der Zusatzqualifikation
... vereinbart werden. (2) Gegenstand der Zusatzqualifikation sind die in der Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und ...
§ 69 KStoffTechAusbV Prüfung der Zusatzqualifikation
... statt. (2) Die Prüfung der Zusatzqualifikation erstreckt sich auf die in der Anlage 3 genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. (3) In der Prüfung der ...