Anlage 3 - Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

Artikel 1 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 137 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 03.10.2017; FNA: 2129-56-7 Umweltschutz
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Anlage 3 (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen


Anlage 3 wird in 5 Vorschriften zitiert

Abschnitt 1 Bodenbezogene Klärschlammverwertung


1. Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder Auf- oder Einbringung von Klärschlamm

Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder Auf- oder Einbringung von Klärschlamm, Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 3491)


Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder Auf- oder Einbringung von Klärschlamm, Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 3492)


Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder Auf- oder Einbringung von Klärschlamm, Seite 3 (BGBl. 2017 I S. 3493)




2. Lieferschein für die Lieferung von Klärschlamm

Lieferschein für die Lieferung von Klärschlamm, Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 3494)


Lieferschein für die Lieferung von Klärschlamm, Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 3495)


Lieferschein für die Lieferung von Klärschlamm, Seite 3 (BGBl. 2017 I S. 3496)




Abschnitt 2 Bodenbezogene Verwertung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts


1. Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder die vorgesehene Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts

Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder die vorgesehene Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts, Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 3497)


Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder die vorgesehene Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts, Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 3498)


Anzeige über die vorgesehene Abgabe oder die vorgesehene Auf- oder Einbringung eines Klärschlammgemischs oder Klärschlammkomposts, Seite 3 (BGBl. 2017 I S. 3499)




2. Lieferschein für die Lieferung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts

Lieferschein für die Lieferung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts, Seite 1 (BGBl. 2017 I S. 3500)


Lieferschein für die Lieferung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts, Seite 2 (BGBl. 2017 I S. 3501)


Lieferschein für die Lieferung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts, Seite 3 (BGBl. 2017 I S. 3502)


Lieferschein für die Lieferung eines Klärschlammgemischs oder eines Klärschlammkomposts, Seite 4 (BGBl. 2017 I S. 3503)


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Zitierungen von Anlage 3 AbfKlärV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 AbfKlärV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AbfKlärV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 AbfKlärV Anzeigeverfahren
... erfolgt. (3) Die Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 hat die Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 1 und die Anzeige nach Absatz 2 Satz 2 die Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 2 ... Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 1 und die Anzeige nach Absatz 2 Satz 2 die Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 2 Nummer 1 zu enthalten. Die Änderung des in der Anzeige angegebenen ...
§ 17 AbfKlärV Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Klärschlammverwertung
... des Klärschlamms einen Lieferschein zu verwenden oder zu erstellen, der die Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.1 bis 2.6 enthalten muss. Der Lieferschein ist richtig und ... hat der Klärschlammerzeuger den Zeitpunkt der Abgabe auf dem Lieferschein nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.7 zu vermerken und, sofern der Transport nicht von ihm selbst ... durchführt, oder der Beförderer hat den Lieferschein und, soweit erforderlich, die nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.4.6 und 2.6.3 beizufügenden Nachweise während der Beförderung ... Klärschlamms auf oder in den Boden unverzüglich durch Angaben auf dem Lieferschein nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.8 zu bestätigen. Im Fall der geplanten Herstellung eines ... oder eines Klärschlammkomposts unverzüglich durch Angabe auf dem Lieferschein nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.8 zu bestätigen. Sofern die Auf- oder Einbringung des ...
§ 18 AbfKlärV Lieferscheinverfahren bei bodenbezogener Verwertung von Klärschlammgemisch und Klärschlammkompost
... Klärschlammkomposts einen Lieferschein zu verwenden oder zu erstellen, der die Angaben nach Anlage 3 Abschnitt 2 Nummer 2.1 bis 2.9 enthalten muss. Der Lieferschein ist richtig und ... Gemischhersteller oder der Komposthersteller den Zeitpunkt der Abgabe auf dem Lieferschein nach Anlage 3 Abschnitt 2 Nummer 2.10 zu vermerken und, soweit der Transport nicht durch den Gemischhersteller ... durchführen, oder der Beförderer hat den Lieferschein und soweit erforderlich, die nach Anlage 3 Abschnitt 2 Hinweis vor Nummer 2.1, Nummer 2.5.7 und 2.9.3 dem Lieferschein beizufügenden ... auf oder in den Boden unverzüglich durch Angaben auf dem Lieferschein nach Anlage 3 Abschnitt 2 Nummer 2.11 zu bestätigen. Sofern das Klärschlammgemisch oder der ...
Anlage 3 AbfKlärV (zu § 16 Absatz 3, § 17 Absatz 1, 3 und 4 und § 18 Absatz 1, 3 und 4) Anzeigen, Lieferscheine, Bestätigungen
... Zur Gemischherstellung oder Kompostherstellung wird/wurde folgender Klärschlamm nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.1 AbfKlärV eingesetzt: Lieferschein-Nummer: . . . . . . . . . . . . . . ... Zur Gemischherstellung oder Kompostherstellung wurde folgender Klärschlamm nach Anlage 3 Abschnitt 1 Nummer 2.1 AbfKlärV eingesetzt: Lieferschein-Nummer: . . . . . . . . . . . . . . ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Neuordnung der Klärschlammverwertung
V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Artikel 5 AbfKlärVNOV Weitere Änderung der Klärschlammverordnung
... Die Angaben zu den §§ 37 bis 39 werden gestrichen. e) Die Angaben zu Anlage 3 werden wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „Anlage 3" wird in der ... Die Angaben zu Anlage 3 werden wie folgt geändert: aa) Nach der Angabe „ Anlage 3 " wird in der Klammer vor der Angabe „§ 16 Absatz 3" die Angabe „§ ... nach § 3b Absatz 3. (3) Der Nachweis nach den Absätzen 1 und 2 hat die in Anlage 3 Abschnitt 1 vorgesehenen Angaben zu enthalten. Der Nachweis ist richtig und vollständig ... 10 wird Nummer 11. 15. Die §§ 37 bis 39 werden aufgehoben. 16. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „Anlage 3" wird in der ... 16. Anlage 3 wird wie folgt geändert: a) Nach der Angabe „ Anlage 3 " wird in der Klammer vor der Angabe „§ 16 Absatz 3" die Angabe „§ ...


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