Anlage 3 - Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)

Anlage 3 (zu § 16 Absatz 1 und 2)


Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

1 Aktive implantierbare Produkte

2 Nachfolgende implantierbare Produkte:

2.1
Herzklappen

2.2
nicht resorbierbare Gefäßprothesen und -stützen

2.3
Gelenkersatz für Hüfte oder Knie

2.4
Wirbelkörperersatzsysteme und Bandscheibenprothesen

2.5
Brustimplantate

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Zitierungen von Anlage 3 MPBetreibV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 MPBetreibV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MPBetreibV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 MPBetreibV Besondere Pflichten bei implantierbaren Produkten (vom 20.02.2025)
... Verordnung (EU) 2017/745. (2) Der Betreiber einer Einrichtung, in der die in Anlage 3 genannten Produkte implantiert werden, hat die Dokumentation zu diesen Implantaten, mit der ...


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