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Anlage 3 - Nordsee-Befahrensverordnung (NordSBefV)
V. v. 25.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 113; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100
Geltung ab 28.04.2023; FNA: 940-9-45 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Geltung ab 28.04.2023; FNA: 940-9-45 Verwaltung der Bundeswasserstraßen
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Anlage 3 (zu § 3 Absatz 3, § 6 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 3 Satz 2, § 7 Absatz 7, § 9 Satz 2) Erlaubniszonen und Routen für Sport- und Freizeitzwecke sowie für die gewerbliche Nutzung
Text in der Fassung des Artikels 3 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts V. v. 18. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115 m.W.v. 1. Mai 2024
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Frühere Fassungen von Anlage 3 NordSBefV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.05.2024 | Artikel 3 Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts vom 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 3 NordSBefV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 NordSBefV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
NordSBefV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 NordSBefV Räumlicher Geltungsbereich, Gebietsbestimmungen
... und Routen sind vorbehaltlich schifffahrtspolizeilicher Anordnungen im Einzelfall in Anlage 3 bestimmt. (4) Der räumliche Geltungsbereich dieser Verordnung, die ... nach Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen. ...
§ 4 NordSBefV Begriffsbestimmungen
... Wasserfahrzeuge zum Befahren der Besonderen Schutzgebiete außerhalb der Fahrwasser, die in Anlage 3 Abschnitt C bestimmt ist; 7. Schutzgebiets-Route: eine Route zum Befahren der Besonderen ... eine Route zum Befahren der Besonderen Schutzgebiete außerhalb der Fahrwasser, die in Anlage 3 Abschnitt D bestimmt ist; 8. Schnellfahrkorridore: für den gewerblichen Verkehr zum Transport ... den gewerblichen Verkehr zum Transport von Gütern und zur Beförderung von Personen in Anlage 3 Abschnitt E ausgewiesene Korridore; 9. Beste verfügbare Technik: ein technischer ...
§ 6 NordSBefV Verbote und Verkehrsführung
... befahren. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, soweit nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt A eine Erlaubniszone ausgewiesen ist. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht, wenn geeignete, ... befahren. Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, soweit nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitt B eine Erlaubniszone ausgewiesen ist. Satz 1 Nummer 2 gilt nicht für die ... Schutzgebiets-Wasserwanderwege und Schutzgebiets-Routen nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 Abschnitte C und D. (4) Die Absätze 1 bis 3 berühren nicht die weitergehenden ...
§ 7 NordSBefV Geschwindigkeitsbegrenzungen
... darf ein gewerblich eingesetztes Wasserfahrzeug nur 1. in Schnellfahrkorridoren, die in Anlage 3 Abschnitt E bestimmt sind, 2. in Fahrwassern, sofern es sich um ein Fahrgastschiff handelt, das vor ... oder der Schifffahrtsordnung Emsmündung und gelten nicht in den in Anlage 3 Abschnitt A bezeichneten Erlaubniszonen für die betreffende Nutzung. ...
§ 9 NordSBefV Änderung der Gebietsbestimmungen
... Jahre in den Seekarten aktualisiert werden. Die nach § 3 Absatz 3 in Verbindung mit Anlage 3 erfolgenden Ausweisungen sollen für zehn Jahre Bestand ...
Anlage 1 NordSBefV (zu § 3 Absatz 1) Übersichtskarten Nordsee-Befahrensverordnung
... Anlageband S. 2 und 3 ) ...
54°5'N,
17. Trischen
18. Marner Plate
19. Schatzkammer/Klotzenloch
Anlage 3 (zu § 3 Absatz 3, § 6 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 3 Satz 2, § 7 Absatz 7, ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und weiterer Vorschriften des Schifffahrtsrechts
V. v. 18.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 100, 115
Artikel 3 1. BinSchStrOuaÄndV Änderung der Nordsee-Befahrensverordnung
... der Anlage 3 Abschnitt B Tabelle II Niedersachsen der Nordsee-Befahrensverordnung vom 25. April 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 113) wird die ...
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