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Anlage 3 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 3 (zu § 24 Absatz 3) Kriterium zur Bewertung der räumlichen Charakterisierbarkeit
Anlage 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die räumliche Charakterisierung der wesentlichen geologischen Barrieren, die direkt oder indirekt den sicheren Einschluss der radioaktiven Abfälle gewährleisten, insbesondere des vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereichs oder des Einlagerungsbereichs, soll möglichst zuverlässig möglich sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Ermittelbarkeit der relevanten Gesteinstypen und ihrer Eigenschaften sowie die Übertragbarkeit dieser Eigenschaften nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | ungünstig | ||
Ermittelbarkeit der Gesteinstypen und ihrer charakteristischen Eigen- schaften im vorgesehenen Endlagerbereich, insbe- sondere im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Variationsbreite der Eigenschaften der Gesteinstypen im Endlager- bereich | gering | deutlich, aber bekannt beziehungs- weise zuver- lässig erhebbar | erheblich und/oder nicht zuverlässig erhebbar |
Räumliche Verteilung der Gesteinstypen im Endlager- bereich und ihrer Eigenschaften | gleichmäßig | kontinuierliche, bekannte räumliche Veränderungen | diskontinuier- liche, nicht aus- reichend genau vorhersagbare räumliche Veränderungen | |
Ausmaß der tektonischen Überprägung der geologischen Einheit | weitgehend ungestört (Störungen im Abstand > 3 km vom Rand des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs), flache Lagerung | wenig gestört (weitständige Störungen, Abstand 100 m bis 3 km vom Rand des einschluss- wirksamen Gebirgs- bereichs), Flexuren | gestört (engständig zerblockt, Abstand < 100 m), gefaltet | |
Übertragbarkeit der Eigen- schaften im vorgesehenen einschlusswirksamen Gebirgsbereich | Gesteinsausbildung (Gesteinsfazies) | Fazies regional einheitlich | Fazies nach bekanntem Muster wechselnd | Fazies nach nicht bekanntem Muster wechselnd |
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Zitierungen von Anlage 3 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... zu berücksichtigen. Soweit sich die Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 und 3 bis 11 auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich beziehen, sind sie in diesem Fall auf den ... und zur Prognostizierbarkeit beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 1 bis 4 festgelegt. (4) Die Absicherung des Isolationsvermögens wird ...
Zitat in folgenden Normen
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...
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