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Anlage 3 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)

Artikel 1 G. v. 27.06.2017 BGBl. I S. 1966 (Nr. 42); zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 32; FNA: 751-24 Kernenergie
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Anlage 3 (zu § 55 Absatz 1) Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1


Anlage 3 wird in 4 Vorschriften zitiert

1.
Schleifen thorierter Schweißelektroden und Wechselstromschweißen mit thorierten Schweißelektroden,

2.
Handhabung und Lagerung thorierter Gasglühstrümpfe,

3.
Handhabung und Lagerung thoriumhaltiger Optikbauteile,

4.
Verwendung von Thorium oder Uran in der natürlichen Isotopenzusammensetzung einschließlich der daraus jeweils hervorgehenden Tochternuklide, sofern vorhanden, zu chemisch-analytischen oder chemisch-präparativen Zwecken,

5.
Handhabung von Produkten aus thorierten Legierungen, insbesondere Montage, Demontage, Bearbeiten und Untersuchen solcher Produkte,

6.
Gewinnung, Verwendung und Verarbeitung von Pyrochlorerzen,

7.
Verwendung und Verarbeitung von Schlacke aus der Verhüttung von Kupferschiefererzen,

8.
Aufarbeitung von Niob- und Tantalerzen,

9.
Handhabung, insbesondere bei Wartungs- oder Reinigungstätigkeiten, von Schlämmen und Ablagerungen bei der Gewinnung, Verarbeitung und Aufbereitung von Erdöl und Erdgas sowie in der Tiefengeothermie,

10.
Verarbeitung zirkonhaltiger Stoffe bei der Herstellung feuerfester Werkstoffe,

11.
Wartung von Klinkeröfen in der Zementproduktion und Heizkesseln in Kohlekraftwerken,

12.
Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände und Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken nach § 64.



 

Zitierungen von Anlage 3 StrlSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 55 StrlSchG Abschätzung der Exposition (vom 05.06.2021)
... nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10 ausübt oder ausüben lässt, die einem der in Anlage 3 genannten Tätigkeitsfelder zuzuordnen ist, hat vor Beginn der Tätigkeit eine auf den ... vor, dass bei einer Tätigkeit nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 10, die keinem der in Anlage 3 genannten Tätigkeitsfelder zuzuordnen ist, Expositionen auftreten, die denen der in Anlage 3 ... Anlage 3 genannten Tätigkeitsfelder zuzuordnen ist, Expositionen auftreten, die denen der in Anlage 3 genannten Tätigkeitsfelder entsprechen, so kann die zuständige Behörde anordnen, ...
 
Zitat in folgenden Normen

Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
§ 181 StrlSchV Fachliche Qualifikation (vom 16.01.2024)
... Bestimmung mindestens zwei Prüfungen in einem oder mehreren Tätigkeitsfeldern nach Anlage 3 des Strahlenschutzgesetzes durchgeführt haben. Absatz 1 Nummer 3 und 4 ist nicht anzuwenden. ...
Anlage 3 StrlSchV (zu den §§ 5, 5a, 6, 7, 8, 9, 14, 82, 96) Genehmigungsfreie Tätigkeiten (vom 16.01.2024)
... 42 Absatz 2 des Strahlenschutzgesetzes keiner Genehmigung bedarf; § 55 in Verbindung mit Anlage 3 des Strahlenschutzgesetzes bleibt unberührt, 8. der Umgang mit natürlichen radioaktiven Stoffen zum ...
Anlage 19 StrlSchV (zu § 181) Prüfungen zum Erwerb und Erhalt der erforderlichen fachlichen Qualifikation für die Ausübung einer Tätigkeit als behördlich bestimmter Sachverständiger nach § 172 Absatz 1 des Strahlenschutzgesetzes (vom 16.01.2024)
... einer Person nach § 181 Absatz 1 Nummer 3 in zwei oder mehreren Tätigkeitsfeldern nach Anlage 3 des Strahlenschutzgesetzes  ...