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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 29.01.2024 aufgehoben
Anlage 3 - Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
V. v. 16.07.2018 BGBl. I S. 1182 (Nr. 27); aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 21
Geltung ab 24.07.2018, abweichend siehe § 17; FNA: 7610-21-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Geltung ab 24.07.2018, abweichend siehe § 17; FNA: 7610-21-1 Aufsichtsrechtliche Vorschriften
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Anlage 3 (zu § 15 Absatz 3) Verwendungsbestimmungen
Anlage 3 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Zertifizierungssymbol ist beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Nummer 30 2017.034.233 seit dem 27.12.2017 als Marke registriert und gegen unberechtigten Gebrauch geschützt. Es ist außerdem als Gemeinschaftsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante mit der Nummer 30 2017.034.233.0 /36 angemeldet. Das Zertifizierungssymbol kann sowohl dreifarbig (schwarz, rot, gold) als auch in schwarz-weiß eingesetzt werden.
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Zitierungen von Anlage 3 VglWebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 3 VglWebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
VglWebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15 VglWebV Verwendung des Zertifizierungssymbols
... Betreiber der Vergleichswebsite muss das Zertifizierungssymbol nach den Nutzungsvorgaben der Anlage 3 verwenden. Er darf das Zertifizierungssymbol nur auf der Vergleichswebsite für ...
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