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Anlage 4 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)

V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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Anlage 4 (zu § 12 und § 13)


Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

Teil 1 Inhalt des Betriebstagebuchs nach § 12


1.
Anlage-ID

2.
Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)

3.
Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)

4.
Art der Anlage

a)
Verdunstungskühlanlage

b)
Nassabscheider

c)
Kühlturm

5.
Datum der erstmaligen Inbetriebnahme

6.
Änderungen an der Anlage mit Angaben zur Art der Änderung, Zeitpunkt des Änderungsbeginns und der Wiederinbetriebnahme

7.
Datum der Stilllegung

8.
Angaben zum Betriebszustand der Anlage mit Datum der Zustandsänderungen, insbesondere Betrieb unter Last, Betrieb ohne Last mit aktiviertem Nutzwasserkreislauf, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Nutzwasserkreislauf, Entleerung und Wiederbefüllung des Nutzwasserkreislaufs

9.
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte

a)
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? ... „Ja/Nein"

b)
welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? ... „PW1/PW2"

c)
wurden Maßnahmen ergriffen? ... „Ja/Nein" falls ja, Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen

d)
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? ... „< PW1/< PW2"

10.
Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte

a)
wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? ... „Ja/Nein"

b)
Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen

c)
welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? ... „< PW1/< PW2"

11.
Angaben zur Biozidzugabe (Zeitpunkt, Menge und Art des Biozids)

12.
sonstige Nachweise gemäß dieser Verordnung

13.
Überprüfung nach § 14

a)
Datum der letzten Überprüfung nach Absatz 1

b)
überprüfende Stelle (Name, Adresse, Ansprechpartner) nach Absatz 2

Teil 2 Inhalt der Anzeigen nach § 13


1.
Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5

2.
Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5

3.
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6

4.
Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und 7



 

Zitierungen von Anlage 4 42. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 42. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 42. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 42. BImSchV Betriebstagebuch
... zu führen, in das unverzüglich mindestens die Informationen gemäß Anlage 4 Teil 1 einzustellen sind. (2) Das Betriebstagebuch kann durch Speicherung der ...
§ 13 42. BImSchV Anzeigepflichten
... nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen. (2) Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens ... einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen. (3) Der Betreiber hat unverzüglich, aber spätestens ... innerhalb eines Monats, Folgendes der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen: 1. Änderungen der Anlage und 2. die ...
Anlage 1 42. BImSchV (zu den §§ 3, 4, 6, 8 bis 10, zu Anlage 3 und Anlage 4) Prüfwerte und Maßnahmenwerte für die Konzentration von Legionellen im Nutzwasser