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Anlage 4 - Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider (42. BImSchV)
V. v. 12.07.2017 BGBl. I S. 2379, 2018 I 202
Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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Geltung ab 19.08.2017, abweichend siehe § 20; FNA: 2129-8-42 Umweltschutz
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Anlage 4 (zu § 12 und § 13)
Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert
Teil 1 Inhalt des Betriebstagebuchs nach § 12
- 1.
- Anlage-ID
- 2.
- Angaben zum Standort der Anlage (Geokoordinaten und Adresse des Anlagenstandorts)
- 3.
- Angaben zum Betreiber der Anlage (Name, Adresse, Ansprechpartner)
- 4.
- Art der Anlage
- a)
- Verdunstungskühlanlage
- b)
- Nassabscheider
- c)
- Kühlturm
- 5.
- Datum der erstmaligen Inbetriebnahme
- 6.
- Änderungen an der Anlage mit Angaben zur Art der Änderung, Zeitpunkt des Änderungsbeginns und der Wiederinbetriebnahme
- 7.
- Datum der Stilllegung
- 8.
- Angaben zum Betriebszustand der Anlage mit Datum der Zustandsänderungen, insbesondere Betrieb unter Last, Betrieb ohne Last mit aktiviertem Nutzwasserkreislauf, Betriebsunterbrechung mit gefülltem Nutzwasserkreislauf, Entleerung und Wiederbefüllung des Nutzwasserkreislaufs
- 9.
- Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Prüfwerte
- a)
- wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? ... „Ja/Nein"
- b)
- welcher Prüfwert (PW) wurde überschritten? ... „PW1/PW2"
- c)
- wurden Maßnahmen ergriffen? ... „Ja/Nein" falls ja, Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- d)
- welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 6 Absatz 3 Nummer 2 oder § 8 Absatz 2 Nummer 3 erreicht? ... „< PW1/< PW2"
- 10.
- Überschreitungen der in Anlage 1 genannten Maßnahmenwerte
- a)
- wurden Überschreitungen im Berichtszeitraum festgestellt? ... „Ja/Nein"
- b)
- Angaben zu den ergriffenen Maßnahmen
- c)
- welche Legionellenkonzentration wurde nach Abschluss der Maßnahmen nach § 9 Absatz 1 und 2 erreicht? ... „< PW1/< PW2"
- 11.
- Angaben zur Biozidzugabe (Zeitpunkt, Menge und Art des Biozids)
- 12.
- sonstige Nachweise gemäß dieser Verordnung
- 13.
- Überprüfung nach § 14
- a)
- Datum der letzten Überprüfung nach Absatz 1
- b)
- überprüfende Stelle (Name, Adresse, Ansprechpartner) nach Absatz 2
Teil 2 Inhalt der Anzeigen nach § 13
- 1.
- Anzeigen nach § 13 Absatz 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 2.
- Anzeigen nach § 13 Absatz 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 2 bis 5
- 3.
- Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 1 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 6
- 4.
- Anzeigen nach § 13 Absatz 3 Nummer 2 umfassen die Angaben nach Teil 1 Nummer 1 bis 5 und 7
Zitierungen von Anlage 4 42. BImSchV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 42. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
42. BImSchV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 12 42. BImSchV Betriebstagebuch
... zu führen, in das unverzüglich mindestens die Informationen gemäß Anlage 4 Teil 1 einzustellen sind. (2) Das Betriebstagebuch kann durch Speicherung der ...
§ 13 42. BImSchV Anzeigepflichten
... nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen. (2) Der Betreiber einer Bestandsanlage hat diese spätestens ... einen Monat nach dem 19. Juli 2018 der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen. (3) Der Betreiber hat unverzüglich, aber spätestens ... innerhalb eines Monats, Folgendes der zuständigen Behörde gemäß Anlage 4 Teil 2 anzuzeigen: 1. Änderungen der Anlage und 2. die ...
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