Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2020 (AELV 2020)

V. v. 29.11.2019 BGBl. I S. 1993 (Nr. 44)
Geltung ab 06.12.2019; FNA: 8251-10-1-26 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
36.000 0,7224
100.000 0,4781
150.000 0,3764
200.000 0,3130
250.000 0,2695
300.000 0,2375
350.000 0,2130
400.000 0,1935
450.000 0,1776
500.000 0,1643


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2020

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2020 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2020 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2020 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der ... 36.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...


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