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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2021 (AELV 2021)

V. v. 30.11.2020 BGBl. I S. 2709 (Nr. 59)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 8251-10-1-27 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
38.000 0,6873
100.000 0,4631
150.000 0,3652
200.000 0,3039
250.000 0,2617
300.000 0,2308
350.000 0,2070
400.000 0,1881
450.000 0,1727
500.000 0,1598


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2021

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2021 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2021 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2021 Ermittlung des Arbeitseinkommens
... 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der ... 38.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem 1. der ...