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Anlage 4 - Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Artikel 1 G. v. 08.08.2020 BGBl. I S. 1728 (Nr. 37); zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 16.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 280
Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Geltung ab 01.11.2020; FNA: 754-30 Energieversorgung
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Anlage 4 (zu § 22 Absatz 1) Primärenergiefaktoren
Anlage 4 wird in 2 Vorschriften zitiert
Nummer | Kategorie | Energieträger | Primärenergiefaktoren nicht erneuerbarer Anteil |
1 | Fossile Brennstoffe | Heizöl | 1,1 |
2 | Erdgas | 1,1 | |
3 | Flüssiggas | 1,1 | |
4 | Steinkohle | 1,1 | |
5 | Braunkohle | 1,2 | |
6 | Biogene Brennstoffe | Biogas | 1,1 |
7 | Bioöl | 1,1 | |
8 | Holz | 0,2 | |
9 | Strom | netzbezogen | 1,8 |
10 | gebäudenah erzeugt (aus Photo- voltaik oder Windkraft) | 0,0 | |
11 | Verdrängungsstrommix für KWK | 2,8 | |
12 | Wärme, Kälte | Erdwärme, Geothermie, Solar- thermie, Umgebungswärme | 0,0 |
13 | Erdkälte, Umgebungskälte | 0,0 | |
14 | Abwärme | 0,0 | |
15 | Wärme aus KWK, gebäudeintegriert oder gebäudenah | nach Verfahren B gemäß DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.2.5 oder DIN V 18599-9: 2018-09 Abschnitt 5.3.5.1 | |
16 | Siedlungsabfälle | 0,0 |
Zitierungen von Anlage 4 GEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 GEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 GEG Primärenergiefaktoren (vom 01.01.2024)
... 21 Absatz 1 und 2 sind für den nicht erneuerbaren Anteil die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden. Davon abweichend sind in den nachfolgend genannten Fällen folgende ... verwenden: 1. für flüssige oder gasförmige Biomasse kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 und 7 für den nicht erneuerbaren Anteil der Wert 0,3 verwendet werden, a) wenn die ... worden ist (Biomethan) und in zu errichtenden Gebäuden eingesetzt wird, kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 für den nicht erneuerbaren Anteil a) der Wert 0,7 verwendet werden, wenn die ... Flüssiggas) und in zu errichtenden Gebäuden eingesetzt wird, kann abweichend von Anlage 4 Nummer 6 für den nicht erneuerbaren Anteil a) der Wert 0,7 verwendet werden, wenn die ... Gebäudes mit aus Erdgas oder Flüssiggas erzeugter Wärme darf abweichend von Anlage 4 Nummer 15 für die in einer hocheffizienten KWK-Anlage im Sinne des § 2 Nummer 8a des ... und Strom, einschließlich Hilfsenergien, ermittelt, mit den Primärenergiefaktoren der Anlage 4 gewichtet und auf die abgegebene Wärmemenge bezogen sowie die Anwendung dieses ... mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt erzeugt wird, ist abweichend von Anlage 4 für netzbezogenen Strom zum Betrieb der Großwärmepumpe der ... nach DIN V 18599-1: 2018-09 Anhang A Abschnitt A.4 mit den Primärenergiefaktoren der Anlage 4 angewendet und die Anwendung dieser Methode in der Veröffentlichung angegeben hat. ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 18a EEGAusbGuEnFG Änderung des Gebäudeenergiegesetzes
... 21 Absatz 1 und 2 sind für den nicht erneuerbaren Anteil die Primärenergiefaktoren der Anlage 4 zu verwenden." bb) In dem neuen Satz 2 werden die Wörter „Zur ... 1 und 2 sind als Primärenergiefaktoren die Werte für den nicht erneuerbaren Anteil der Anlage 4 mit folgenden Maßgaben zu verwenden" durch die Wörter „Davon abweichend sind ... mit einer thermischen Leistung von mindestens 500 Kilowatt erzeugt wird, ist abweichend von Anlage 4 für netzbezogenen Strom zum Betrieb der Großwärmepumpe der ...
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