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Anlage 4 - Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Anlage 4 (zu den §§ 25 und 27) Schulungsinhalte für die Erst- und Wiederholungsschulungen für Sprengstoffspürhunde, Hundeführer und Sprengstoffspürhunde-Teams
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
1. Schulungsinhalte der Erstschulungen
1.1 Sprengstoffspürhunde
1.2 Hundeführer
1.3 Sprengstoffspürhunde-Team
2. Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen
1.1 Sprengstoffspürhunde
Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde nach Nummer 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE | ||
1 | 2 | 1 + 2 | ||
Allgemeine Schulung | - Leinengewöhnung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter) - Treppen (z. B. Gittertreppen, offene Treppen) - diverse Bodenuntergründe (z. B. glatt, feucht, uneben, wackelig) - Geräusche - Fahrzeuge (z. B. Fahrräder, Schubkarren, Handhub- wagen, Gabelstapler, LKW, Luftfahrzeuge) - Menschen (z. B. Kinder, ältere Menschen, Tierarzt) - Gerüche - Stadtleben (z. B. Fußgängerzone) | 18 | 18 | 18 |
- zukünftige Arbeitsumgebung nach jeweiligem Standard (z. B.: Frachthallen, Fluggastbrücken, Luftfahrzeuge) - Handgepäck, Servierwagen (Standard 1) - Fracht, Post (Standard 2) | 2 | 2 | 4 | |
Gehorsam | Kommandos mindestens (oder jeweils gleichbedeutend): - „Aus!" (Gegenstand aus dem Fang abgeben.) - „Sitz!" und/oder „Platz!" (Bestimmte Position einnehmen.) - „Hier!" (Zum Hundeführer kommen und auch verbleiben.) - „Nein!" (Unterlassen des gerade gezeigten Verhaltens.) - „Such!" (Einsetzen in die Absuche.) | 10 | 10 | 10 |
Spezielle Schulung | - Stoffkonditionierung verschiedener (geforderter) Sprengstoffe mit unterschiedlichen Mengen gemäß Anlage D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, Konzentrationen, Oberflächen, Tempera- turen, maskiert und unmaskiert, Verleitungen, ver- schiedenen Höhen und Tiefen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Für Gewichte und Sprengstofftypen gelten Nummer 12.9 Nummer 1 Buchstabe b sowie Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005 - verschiedene Anzeigemöglichkeiten (Sitz, Platz, Steh, Einfrieren oder Fixieren) - Festigen des Erlernten | 66 | 66 | 66 |
- Schulung in Bereichen, die dem zukünftigen jeweiligem Arbeitsumfeld Rechnung trägt sowie unabhängig vom Einsatzbereich. | 24 | 24 | 48 |
1.2 Hundeführer
Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhundeführer der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE | ||
1 | 2 | 1 + 2 | ||
Hund allgemein „Kynologie" (Ethologie, Anatomie, Haltung, Ausbildung) | - vom Wolf zum Haushund - vom Welpen zum Senior - vom Haltungshund zum Arbeits-/Diensthund bis zum Hund im Ruhestand - Hunderassen (Unterschiede) - Anatomie/Physiologie/Riechorgan - Ernährung/Fütterung/Ausscheidungsverhalten - Allergien, Hundekrankheiten - Besuch beim Tierarzt - erforderliche Impfungen, Impfpass, Heimtierausweis - Haltung im Haus/Zwinger/am Arbeitsplatz/beim Transport - Ausdrucksverhalten, Mimik, Gestik, Beschwichtigungs- signale - Reize und „Triebe" (Motivationen), Impulse, Meide- verhalten - Dominanzverhalten/„Rangordnung" - klassische/operante (instrumentelle) Konditionierungs- arten - Spielen - Hilfsmittel (z. B. Clicker, Ball, Beißwurst, Kong, Leckerli, Target-Stick) - Leinenführung (z. B. Geschirre, Kopfhalfter) - Lernverhalten/Erziehung - Freies Formen - positive und negative Verstärker - Grundkommandos (siehe Erstschulung Sprengstoff- spürhunde, Gehorsam) | 17 | 17 | 17 |
Lehrgang „Erste Hilfe beim Hund" - Schulungen von einer anerkannten Hilfsorganisation (z. B. DRK, ASB, MHD, JUH) oder einem Tierarzt | 5 | 5 | 5 | |
Spürhund speziell | - Odorologie - Verleitungen - Such- und Anzeigeverhalten von Hunden überwachen und bewerten, auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren - Kondition, Erschöpfungsanzeichen - Motivationsmöglichkeiten (z. B. akustisches Lob, Be- rührung, Futter, Spiel) - Erkennen des Hundeverhaltens - Bestätigungsarten - Einleitung von Maßnahmen nach dem am Einsatzort gültigen Alarmplan | 6 | 6 | 6 |
Rechtsgrundlagen | Nicht abschließende Aufzählung: - Grundgesetz - Tierschutzgesetz - Tierschutz-Hundeverordnung - Landeshundegesetze (Gesetz über das Halten von Hunden) - Straßenverkehrsordnung (§§ 23, 28 Absatz 1) - Luftsicherheitsgesetz - Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 - Durchführungsbeschluss C(2015)8005 - Versicherungs- und Haftungsrecht | 4 | 4 | 4 |
- Im Übrigen auch: LBA-Handlungsvorgabe „Vorbereitung der durch Sprengstoffspürhunde-Teams abzusuchenden Fracht sowie Anforderungen an die Durchführung der Absuche" (Standard 2) | 1 | 1 | ||
Sprengstoff | - Rechtsvorschriften (z. B. SprenG, SprengV, SprengLR, GGBefG, ADR) - Sprengstoffe, Zündmittel, Sprengzubehör - USBV, KSBV - Umgang mit Sprengstoffen - (Ab-)Dampfdruck | 3 | 3 | 3 |
Alternativ: Befähigungsschein nach § 20 SprengG - Kontaminationen durch Sprengstoffe und deren Vermei- dung nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buchstabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 sowie Nummer 12.9.3.6 des Anhangs der Durchführungs- verordnung (EU) 2015/1998 | 1 | 1 | 1 | |
Kontrollverfahren zur Sprengstoffdetektion | - andere Kontrollmethoden: ETD, X-Ray, REST, PHS, EDS, VCK, SED - Luft(fracht)sicherheitsprogramme | 2 | 2 | 2 |
- interne Betriebsverfahren in den spezifischen Bereichen des jeweiligen Standards: zum Beispiel Vorgaben der Beteiligten der sicheren Lieferkette, Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen. | 1 | 1 | 2 | |
Verstecke/Anlegen von Suchen in Bereichen des jeweiligen Standards | Jeweils an den Standard sowie an den spezifischen Kontrollbereich angepasst: - Kontaminationen nach Nummer 12.9 Nummer 3 Buch- stabe b des Anhangs des Durchführungsbeschlusses C(2015)8005, - Versteckmöglichkeiten, - Maskierungen, - verborgene oder maskierte Stoffe, - Praxis in der vorgesehenen Arbeitsumgebung, - Vermeidung von Kontaminierung, - Schulungshilfen, - Dokumentation. | 6 | 6 | 10 |
1.3 Sprengstoffspürhunde-Team
Thema | Lehrinhalte für die Sprengstoffspürhunde-Teams der Nummern 12.9.2.2 (Standard 1) und 12.9.2.3 (Standard 2) des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 | UE | ||
1 | 2 | 1 + 2 | ||
Teamgewöhnung | - Kennenlernen - Beobachten - Vertrauen aufbauen - jeweilige Verhaltensweisen kennenlernen - Führigkeit - Teamarbeit | 40 | 40 | 40 |
Der eigene Hund | - Such- und Anzeigeverhalten beim eigenen Hund überwachen und bewerten - auffälliges Verhalten erkennen sowie darauf angemessen reagieren - Erschöpfungs-/Stressanzeichen beim eigenen Hund erkennen sowie adäquate Reaktion darauf - Kontrollmethodik zur angemessenen Sicherstellung, dass Sprengstoffe entsprechend den Vorgaben nach Nummer 12.9 Nummer 4. i. V. m. Anlage 12-D des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (C)2015/8005 vom Sprengstoffspürhund erkannt werden - Motivations/-Bestätigungsarten am eigenen Hund auswählen und anwenden (zum Beispiel Stimme, Berührung, Futter, Spiel) | 100 | 100 | 100 |
Einsatz mit dem Sprengstoffspürhund | Jeweils an den Standard und den spezifischen Kontrollbereich angepasst: - Eigensicherung, - Gefahrenanalyse, - Einsatzvorbereitung, - Einsatzmethodik, - Grob- und Feinsuche (geführt/ungeführt), Stöbern, - Stressfaktoren und -signale beim Hund, - Absuchstruktur/Kontrollmethodik zum Erkennen, welche Gegenstände oder Bereiche noch zu kontrollieren sind bzw. welche Bereiche bereits kontrolliert wurden (Nummer 12.9.8 des Anhangs des Durchführungs- beschlusses C(2015)8005, - Einsatzdokumentation, - Anlage 12-H nach Nummer 12.9.8 des Durchführungs- beschlusses C(2015)8005, - Lagebeurteilung (zum Beispiel Umgebung, Einsatz, Hund, Taktik, Erfolgsmessung, Reaktion), - Detektionsfähigkeit nach Nummer 12.9.6 des Durchfüh- rungsbeschlusses C(2015)8005, - Abzug des Sprengstoffspürhundes aus der Kontrolle, - Einleitung von Maßnahmen nach dem jeweils gültigen Alarmplan. | 54 | 54 | 78 |
2. Schulungsinhalte der Wiederholungsschulungen
- Die oben genannten Lehrinhalte der Erstschulung sind im Rahmen von Wiederholungsschulungen erneut zu vermitteln. Die Inhalte der Wiederholungsschulungen sind auf Grundlage der aktuellen Sicherheitsentwicklungen und nach dem jeweiligen Bedarf des Sprengstoffspürhundes, dem Hundeführer und des Sprengstoffspürhunde-Teams auszuwählen und zu schulen.
Zitierungen von Anlage 4 LuftSiSchulV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 LuftSiSchulV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
LuftSiSchulV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 25 LuftSiSchulV Schulungsumfang und Schulungsinhalt
... 120 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (2) Ein Hundeführer, der zum Führen eines freilaufenden ... die mindestens 45 Unterrichtseinheiten umfasst. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (3) Ein Sprengstoffspürhunde-Team, das nach Nummer 12.9.1.6 des Anhangs ... 194 Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Die Schulungsinhalte richten sich nach Anlage 4 . (4) Die zuständige Luftsicherheitsbehörde kann in den Fällen von Absatz ... von Absatz 1 bis 3 bereits absolvierte Schulungen anerkennen, soweit diese mit den Inhalten der Anlage 4 übereinstimmen und nachgewiesen ...
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