Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 4 - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)

Artikel 1 V. v. 21.02.2023 BGBl. 2023 I Nr. 49
Geltung ab 25.02.2023; FNA: 9515-21 Seelotswesen
|

Anlage 4 (zu § 9) Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung


Anlage 4 wird in 3 Vorschriften zitiert

Abschnitt 1 Inhalte für die Schulung der anleitenden Lotsen, Basis-Schulung

Name des Lehrganges Train the Trainer basic (TtT Basic)
Lehrgangsverantwortliche
Institution
Bundeslotsenkammer
ThemaAnleitende Seelotsinnen und Seelotsen, Lernbegleitung von
Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
ZieleDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als
Ausbilderin/Ausbilder/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem Beruf als
Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die praktischen
Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter. Die
Lernbegleitung bedeutet, einen Rahmen für deren individuelle Lernprozesse in der
Einzelbetreuung zu gestalten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erkennen Wirkungszusammenhänge bei
Betrachtung von Lernzielen und Unterrichtsmethoden. Den zukünftigen anleitenden
Seelotsinnen und Seelotsen ist bewusst, dass sie bei der Lernbegleitung auch
eigene pädagogische Entscheidungen im Umgang mit der Seelotsenanwärterin und
dem Seelotsenanwärter treffen müssen. Sie wissen zudem, dass sie bei der
Lernbegleitung die in dieser Verordnung festgelegten Ausbildungsziele mit der
Seelotsenanwärterin und dem Seelotsenanwärter erreichen müssen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer planen Lern-Lehr-Arrangements unter
Berücksichtigung von Lerntheorien insbesondere unter Anwendung aktivierender
Methoden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wenden die Modelle aus der
Kommunikationstheorie praxisorientiert in Form von Übungen an. Dadurch erfahren
sie die Mehrdimensionalität von Kommunikation und erkennen, dass bewusstes
Kommunizieren Informationsverluste und Missverständnisse reduziert.
Die anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen lernen und lehren entsprechend den
Vorschriften dieser Verordnung und ihren Anlagen, entwickeln eigenständig
realitätsnahe Übungen in unterschiedlichen Lernumgebungen und Arbeitsbezügen.
Die Lernbegleitung während einer „Mitfahrt" ermöglicht den Teilnehmerinnen und
Teilnehmern später für die Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter eigene
Übungen zur Lotstätigkeit zu entwickeln, Lehr- und Lernziele festzulegen und den
Lernerfolg zu überprüfen.
Lehr- und Lernform Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen
ZielgruppeSeelotsen nach SeeLG ab 12/2022
Max. Teilnehmerzahl 6 Personen
Voraussetzung für die
Teilnahme
Bestallung als Seelotsin oder Seelotse
Art der Qualifikation Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung
Dauer/Arbeitsaufwand4 Tage (24 Zeitstunden)


Thema Inhalte
Dauer
(à 60 Minuten)
Rolle des Lernbegleiters Aktueller Stand der Ausbildung zu einer Seelotsin oder einem
Seelotsen
Notwendigkeit neuer Ausbildungswege im
lotsenbrüderschaftsübergreifenden Rahmen
Rollen aller in der Ausbildung beteiligten Personen
Gegenseitige Erwartungen von Seelotsenanwärterinnen und
Seelotsenanwärtern/Lernbegleiterinnen und Lernbegleitern/
Lotsenbrüderschaften und der daraus resultierenden Aufgaben und
Verantwortung an die Lernbegleitung
Autorität und innere Haltung
Kompetenzen des Lernbegleiters (Werte, soziale Kompetenz,
fachliche Kompetenz)
4
Zielgruppendefinition und das
Lernverhalten von
Erwachsenen
Überblick über die Charakteristika der unterschiedlichen
Generationen
Biographiearbeit: exemplarische Entwicklung einer potenziellen
Kandidatin und eines potenziellen Kandidaten aus LA 1/LA 2
Lernpyramide
Aktivierende Lehr- und Lernmethoden/Gehirngerechtes Lernen
Lernen durch Primär- und Sekundärerfahrungen
3
KommunikationKommunikationsmodell der 4 Ebenen
Axiome der Kommunikation
Bewusste Kommunikation zur Vermeidung von Informationsverlusten
und Missverständnissen
Körpersprache
3
Grundzüge der Didaktik und
Methodik
Situatives Erkennen von Lernzielen (Grob- und Feinlernziele)
Beurteilen und Bewerten von Lernergebnissen
Aktivierendes Lehrgespräch
Erkennen von potenziellen Aufgabenstellungen
Visualisierung als elementarer Bestandteil der Lernbegleitung
3
Praktische Übungen zur
Wissensweitergabe als
Lernbegleiter
Erkennen der Vielschichtigkeit und Komplexität der Lotstätigkeit zur
Ableitung von geeigneten Lernzielen und Erstellung von Aufgaben
Transfer der erlernten Inhalte in die praktische Umsetzung
Entwicklung praxisorientierter Übungen am Simulator
Durchführung von Briefing und Debriefing in Form eines
Lehrgesprächs
11


Abschnitt 2 Inhalte für die Schulung der anleitenden Seelotsinnen und Seelotsen, Aufbauschulung

Name des Lehrganges Train the Trainer advanced (TtT Advanced)
Lehrgangsverantwortliche
Institution
Bundeslotsenkammer
ThemaAusbildende Seelotsinnen und ausbildende Seelotsen, Lernbegleitung von Gruppen
ZieleDie Teilnehmerinnen und Teilnehmer besitzen durch ihre neue Funktion als
ausbildende Seelotsin/Seelotse/Lernbegleitung erweiterte Kompetenzen zu ihrem
Beruf als Seelotsin und Seelotse. Sie begleiten aktivierend und motivierend die
vorgegebenen Ausbildungsanteile der Seelotsenanwärterinnen und
Seelotsenanwärter. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Train the
Trainer Basic durchlaufen und den Transfer in die Praxis vollzogen.
Im Train the Trainer Advanced erweitern sie ihre Erfahrungen aus der
Einzelbetreuung um Kompetenzen aus dem Bereich der Wissensvermittlung für
Gruppen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können die Struktur einer Unterrichtseinheit
sowie deren untergeordneten Lerneinheiten entwickeln und diese umsetzen. Sie
sind in der Lage, Lernziele zu definieren und methodisch umzusetzen. Dafür legen
sie sich auf eine Lernzieltiefe fest und erstellen Lernerfolgskontrollen.
Methodenvielfalt, Wahrnehmung der umfänglichen Lernumgebung sowie kreative
Denkansätze zur Methodenfindung erkennen sie als hilfreiche Parameter in ihrer
Unterrichtsplanung. Sie kennen die typischen Phasen der Gruppendynamik und sind
in der Lage, herausfordernde Gruppenmitglieder zu identifizieren und zu begegnen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer demonstrieren ihren Lernerfolg in einer
Lehrprobe.
Lehr- und Lernform Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen
ZielgruppeSeelotsinnen und Seelotsen
Max. Teilnehmerzahl 6 Personen
Voraussetzung für die
Teilnahme
Bestallung als Seelotsin oder Seelotse und Teilnahme an der Bundeslotsenkammer
Schulung Train the Trainer basic
Art der Qualifikation Weiterbildung mit Teilnahmebescheinigung
Dauer/Arbeitsaufwand4 Tage (24 Zeitstunden)


ThemaInhalte
Dauer
(à 60 Minuten)
Wahrnehmungsebenen einer
Trainerin/eines Trainers
Erkennen der elementaren Wahrnehmungsebenen als Trainerin/
Trainer
Bedeutung der Wahrnehmungsebenen insbesondere in der
Anfangsphase des Seminars
Gestaltung eines passgenauen Seminareinstiegs
Kreisläufigkeit der Kommunikation
3
Wiederholung der
Kernelemente des TtT basic
Aktueller Stand der Ausbildung zur Seelotsin/zum Seelotsen
Aktivierende Lehr- und Lernmethoden/gehirngerechtes Lernen
Die 7 Elemente des guten Lehrens
Axiome der Kommunikation in Fokussierung auf den Lernenden
Spezifika der unterschiedlichen Generationen
2
Grundlagen der Didaktik Definition von Didaktik und Methodik
Definition der Begriffe Grob- und Feinlernziele
Formulierung von Lernzielen
Taxonomie von Lernzielen
Gestaltung eines Ablaufplanes
2
Methodik Übersicht über Methodenvielfalt
Unterscheidung zwischen lernzentrierten und trainerzentrierten
Methoden
Entwicklung eigener aktivierender Methoden
Nutzung der Lernumgebung
Medienauswahl und -nutzung
Wert von Feedbackmethoden
4
LernerfolgskontrollenSinn und Nutzen von Lernerfolgskontrollen
Auswahl der Methode zur Lernerfolgskontrolle in Abhängigkeit des
Lernziels
Objektivierung von Lernerfolgskontrollen
Zusammenhang von Lernziel und Lernerfolg
2
Dynamik von Gruppen Phasen der sozialen Interaktion in Gruppen
Phasengerechtes Führen einer Gruppe
Die Trainerin/der Trainer als Teamentwicklerin und Teamentwickler
1
Herausfordernde
Gruppenmitglieder
Individuelle Leitsätze zum Umgang mit herausfordernden
Teilnehmerinnen und Teilnehmern
Leitfaden zum Umgang mit Störungen durch Verhalten der
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
1
LehrprobeTransfer der erlernten Inhalte in die praktische Umsetzung
Entwicklung einer Lehrprobe anhand des Ausbildungsrahmenplanes
Durchführung einer Lehrprobe und anschließendes Feedback
9




 

Zitierungen von Anlage 4 SeeLAuFV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 SeeLAuFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SeeLAuFV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9 SeeLAuFV Qualifikation der anleitenden und ausbildenden Seelotsinnen und Seelotsen
... Anleitende Seelotsinnen und anleitende Seelotsen müssen eine Schulung nach Anlage 4 Abschnitt 1 absolvieren. (2) Anleitende Seelotsinnen und anleitende Seelotsen, die zusätzlich ... (ausbildende Seelotsinnen und ausbildende Seelotsen), müssen eine Schulung nach Anlage 4 Abschnitt 2 absolvieren. (3) Ausbildende Seelotsinnen und ausbildende Seelotsen sollen mindestens ...
§ 24 SeeLAuFV Fortbildung für die Ausbildung von Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern
... Die Sach- und Personalkosten zur Durchführung der Fortbildungen nach Anlage 4 hat die Bundeslotsenkammer zu tragen. Die dadurch entstehenden Ausgaben bei der ...
Anlage 8 SeeLAuFV (zu § 21) Fortbildungsrahmenplan
... des inneren Dienstbetriebs   Train the Trainer nach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2 je 4 Tage/ 5 Jahren  ...   Train the Trainer nach Anlage 4 Abschnitt 1 und Anlage 4 Abschnitt 2 je 4 Tage/ 5 Jahren  ...