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Anlage 4 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
Anlage 4 (zu § 33 Absatz 1) Teilbeurteilung der Leistungen im zweiten Teilabschnitt der fachtheoretischen Ausbildung und abschließende Beurteilung der Leistungen in der fachtheoretischen Ausbildung des mittleren Steuerverwaltungsdienstes
Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
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Zitierungen von Anlage 4 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 33 StBAPO Teilbeurteilungen und abschließende Beurteilung
... Teilbeurteilungen der Leistungen der Beamtin oder des Beamten nach den Mustern der Anlagen 3 und 4 vor. (2) Aus den beiden Teilbeurteilungen wird die abschließende ...
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