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Anlage 5 - Brennstoffemissionshandelsverordnung (BEHV)
V. v. 17.12.2020 BGBl. I S. 3026 (Nr. 64); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 163
Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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Geltung ab 24.12.2020; FNA: 2129-63-2 Umweltschutz
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Anlage 5 (zu § 16 Absatz 2) Von dem Kontoinhaber zu übermittelnde Angaben zu kontobevollmächtigten Personen
Anlage 5 wird in 3 Vorschriften zitiert
- 1.
- Name, Vorname, Adressdaten und weitere Kontaktinformationen wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse der kontobevollmächtigten Person,
- 2.
- Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland der kontobevollmächtigten Person,
- 3.
- Art, Gültigkeit sowie Nummer des Ausweisdokuments der kontobevollmächtigten Person,
- 4.
- Erklärung des Kontoinhabers, aus der hervorgeht, dass der Kontoinhaber eine bestimmte Person zur kontobevollmächtigten Person bestimmen will,
- 5.
- eines der folgenden Dokumente zum Nachweis der Identität und des ständigen Wohnsitzes der bestimmten kontobevollmächtigen Person:
- a)
- Personalausweis, ausgestellt von einem Staat, der Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ist, oder Reisepass,
- b)
- Erklärung der lokalen Behörden, die den ständigen Wohnsitz der kontobevollmächtigten Person bestätigt, sofern der ständige Wohnsitz nicht aus den Angaben gemäß Buchstabe a ersichtlich ist,
- 6.
- Führungszeugnis der bestimmten kontobevollmächtigten Person.
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Zitierungen von Anlage 5 BEHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 BEHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BEHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16 BEHV Bestimmung und Ernennung von kontobevollmächtigten Personen (vom 27.06.2023)
... Person, wenn der Kontoinhaber der zuständigen Behörde die in der Anlage 5 zu dieser Verordnung vorgesehenen Angaben übermittelt hat. Bei einer ... Person, wenn der Kontoinhaber der zuständigen Behörde die in der Anlage 5 Nummer 1, 2, 3 und 4 zu dieser Verordnung vorgesehenen Angaben übermittelt hat. Sofern eine ... und richtig sind, ist abweichend von Satz 1 die Übermittlung von Angaben gemäß der Anlage 5 Nummer 5 und 6 zu dieser Verordnung durch den Kontoinhaber an die zuständige Behörde nicht ...
§ 30 BEHV Erhebung, Speicherung und Verwendung von personenbezogenen Daten
... erforderliche personenbezogene Daten: 1. Name und Vorname nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments ... 2. Art, Nummer und Gültigkeitsdatum des Ausweisdokuments nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den Anlagen 2, ... Verordnung; 3. Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser ... Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 4. Adressdaten nach den Anlagen 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 5. Kontaktinformationen nach den Anlagen 2 und 5 zu dieser ... 2, 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 5. Kontaktinformationen nach den Anlagen 2 und 5 zu dieser Verordnung; 6. Nachweis über die Inhaberschaft über ein offenes ... 7. Nachweis der Anschrift des ständigen Wohnsitzes nach den Anlagen 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu dieser ... Anlagen 3, 4 und 5 zu dieser Verordnung; 8. Führungszeugnis nach den Anlagen 3 und 5 zu dieser Verordnung; 9. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach den Anlagen 2, 3 und 4 ...
Anlage 1 BEHV (zu § 10 Absatz 2) Kontoarten
... 11 bis 18, 21 bis 27 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 4 und 5 Handelskonto Natürliche oder juristische Person oder ... 11 bis 18, 21 bis 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 Löschungskonto Eröffnung ohne Antrag durch die ... 18, 20 bis 22, 24 und 25 Die Angaben gemäß den Anlagen 2, 3 und 5 ...
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