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Anlage 5 - DRG-Entgeltkatalogverordnung 2022 (DRG-EKV 2022)

Artikel 1 V. v. 19.11.2021 BAnz AT 22.11.2021 V1
Geltung ab 23.11.2021; FNA: 2126-9-23 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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Anlage 5 Zusatzentgelte-Katalog - Definition und differenzierte Beträge - (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)


Anlage 5 wird in 2 Vorschriften zitiert




 

Zitierungen von Anlage 5 DRG-EKV 2022

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 DRG-EKV 2022 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DRG-EKV 2022 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Verordnung DRG-EKV 2022
... werden für das Jahr 2022 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung ...
Anlage 8 DRG-EKV 2022 Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)