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Anlage 5 - Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT k.a.Abk.)
B. v. 02.07.1980 BGBl. I S. 1237; zuletzt geändert durch B. v. 22.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 64
Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Geltung ab 01.10.1980; FNA: 1101-1 Bundestag
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Anlage 5 Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse
Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert
(gesamter Text siehe Richtlinien für Aussprachen zu Themen von allgemeinem aktuellen Interesse)
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Zitierungen von Anlage 5 Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 GO-BT verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GO-BT selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 106 GO-BT Aktuelle Stunde und Befragung der Bundesregierung (vom 21.02.2019)
... Stunde) gelten, soweit diese Geschäftsordnung nichts anderes vorschreibt, die Richtlinien ( Anlage 5 ). (2) In Sitzungswochen findet eine Befragung der Bundesregierung statt, bei ...
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