Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 5 - Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)

Anlage 5 (zu § 16 Absatz 3) Katalog der Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wertbeeinflussende Grundstücksmerkmale, die nicht in dieser Anlage aufgeführt sind, dürfen nur dann berücksichtigt werden, wenn die aufgeführten Grundstücksmerkmale zur marktgerechten Beschreibung des Bodenrichtwertgrundstücks nicht ausreichend sind.

I. Nutzungsartenkatalog

Für jeden Bodenrichtwert ist der Entwicklungszustand und die Art der Nutzung anzugeben. Lässt sich das Bodenrichtwertgrundstück aufgrund seiner rechtlichen und tatsächlichen Merkmale keinem der Entwicklungszustände nach § 3 Absatz 1 bis 4 zuordnen, ist das Bodenrichtwertgrundstück der Kategorie „Sonstige Flächen" im Sinne des § 3 Absatz 5 zuzuordnen. Zusätzlich zur Art der Nutzung kann eine Ergänzung zur Art der Nutzung angegeben werden.

Nr. Art der Nutzung bzw.
Ergänzung zur Art der Nutzung
Art der
Nutzung
Ergänzung
zur Art der
Nutzung
Baureifes Land (B)
Rohbauland (R)
Bauerwartungsland (E)
1WohnbauflächeW 
1.1KleinsiedlungsgebietWS 
1.2reines Wohngebiet WR 
1.3allgemeines Wohngebiet WA 
1.4besonderes Wohngebiet WB 
2gemischte Baufläche
(auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)
M 
2.1DorfgebietMD 
2.2Dörfliches Wohngebiet MDW 
2.3MischgebietMI 
2.4KerngebietMK 
2.5Urbanes Gebiet MU 
3gewerbliche Baufläche G 
3.1GewerbegebietGE 
3.2IndustriegebietGI 
4SonderbauflächeS 
4.1Sondergebiet für Erholung SE 
4.2sonstige Sondergebiete SO 
5Baufläche für Gemeinbedarf GB 
Die Bauflächen (1 bis 5) können zusätzlich durch folgende Ergänzungen zur Art der Nutzung weiter spezifiziert
werden in:
 Ein- und Zweifamilienhäuser  EFH
 Mehrfamilienhäuser MFH
 Sozialer Mietwohnungsbau  SOW
 Geschäftshäuser (mehrgeschossig)  GH
 Wohn- und Geschäftshäuser  WGH
 Büro- und Geschäftshäuser  BGH
 Bürohäuser BH
 Produktion und Logistik  PL
 Wochenendhäuser WO
 Handel und dienstleistungsorientiertes Gewerbe  GD
 Ferienhäuser FEH
 Freizeit und Touristik  FZT
 Läden (eingeschossig), nicht großflächiger Einzelhandel  LAD
 Einkaufszentren, großflächiger Einzelhandel  EKZ
 Messen, Ausstellungen, Kongresse, Großveranstaltungen aller Art  MES
 Bildungseinrichtungen BI
 Gesundheitseinrichtungen MED
 Hafen HAF
 Garagen, Stellplatzanlagen, Parkhäuser  GAR
 Militär MIL
 landwirtschaftliche Produktion  LP
 Bebaute Flächen im Außenbereich  ASB
 Bauflächen für Energieerzeugung  EE
Flächen der Land- oder Forstwirtschaft (LF)
6landwirtschaftliche Fläche L 
6.1AckerA 
6.2GrünlandGR 
6.3ErwerbsgartenanbauflächeEGA 
6.3.1ObstanbauflächeEGAOG
6.3.2GemüseanbauflächeEGAGEM
6.3.3Blumen- und Zierpflanzenanbaufläche EGABLU
6.3.4BaumschulflächeEGABMS
6.4Anbaufläche für Sonderkulturen SK 
6.4.1SpargelanbauflächeSKSPA
6.4.2HopfenanbauflächeSKHPF
6.4.3TabakanbauflächeSKTAB
6.5WeingartenWG 
6.5.1Weingarten in Flachlage WGFL
6.5.2Weingarten in Hanglage WGHL
6.5.3Weingarten in Steillage WGSTL
6.6Kurzumtriebsplantagen, Agroforst KUP 
6.7Unland, Geringstland, Bergweide, Moor UN 
7forstwirtschaftliche Fläche F 
Sonstige Flächen (SF)
8.1private Grünfläche PG 
8.2Kleingartenfläche (Bundeskleingartengesetz) KGA 
8.3FreizeitgartenflächeFGA 
8.4CampingplatzCA 
8.5Sportfläche (u.a. Golfplatz) SPO 
8.6 sonstige private Fläche SG 
8.7FriedhofFH 
8.8WasserflächeWF 
8.9Flughäfen, Flugplätze usw. FP 
8.10private Parkplätze, Stellplatzfläche PP 
8.11LagerflächeLG 
8.12AbbaulandAB 
8.12.1Abbauland von Sand und Kies ABSND
8.12.2Abbauland von Ton und Mergel ABTON
8.12.3Abbauland von Torf ABTOF
8.12.4SteinbruchABSTN
8.12.5BraunkohletagebauABKOH
8.13Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland) GF 
8.14SondernutzungsflächeSN 


II. Weitere Grundstücksmerkmale

Bei baureifem Land ist der beitragsrechtliche Zustand anzugeben. Die weiteren Grundstücksmerkmale sind anzugeben, soweit sie wertbeeinflussend sind.

1. Beitragsrechtlicher Zustand
freibeitragsfrei
ebferschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragsfrei und beitragspflichtig nach Kommunalabgaben-
recht,
ebperschließungsbeitrags-/kostenerstattungsbetragspflichtig und beitragspflichtig nach Kommunalab-
gabenrecht
2. Bauweise oder Gebäudestellung zur Nachbarbebauung
ooffene Bauweise
ggeschlossene Bauweise
aabweichende Bauweise
ehEinzelhäuser
edEinzel- und Doppelhäuser
dhDoppelhaushälften
rhReihenhäuser
rmReihenmittelhäuser
reReihenendhäuser
3. Maß der baulichen Nutzung
ZVGZahl der Vollgeschosse
ZOGZahl der oberirdischen Geschosse (§ 16 Absatz 4)
GFZGeschossflächenzahl
WGFZwertrelevante Geschossflächenzahl (§ 16 Absatz 4)
GRZGrundflächenzahl
BMZBaumassenzahl
4. Angaben zum Grundstück
tGrundstückstiefe in Metern
bGrundstücksbreite in Metern
fGrundstücksfläche in Quadratmetern
5. Sanierungs- oder Entwicklungszusatz
SUsanierungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neu-
ordnung
SBsanierungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neu-
ordnung
EUentwicklungsunbeeinflusster Zustand, ohne Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen
Neuordnung
EBentwicklungsbeeinflusster Zustand, unter Berücksichtigung der rechtlichen und tatsächlichen Neu-
ordnung
6. Bewertung der Bodenschätzung
AZAckerzahl
GZGrünlandzahl




 

Zitierungen von Anlage 5 ImmoWertV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 ImmoWertV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ImmoWertV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 ImmoWertV Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks
... Die wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmale des Bodenrichtwertgrundstücks sind nach Anlage 5 zu spezifizieren. (4) Wird beim Maß der baulichen Nutzung auf das ...