Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 5 - MT-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (MTAPrV)

V. v. 24.09.2021 BGBl. I S. 4467 (Nr. 69); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2023; FNA: 2124-28-1 Hebammen und Heilhilfsberufe
| |

Anlage 5 (zu § 3 Absatz 2) Stundenverteilung im Rahmen des theoretischen und praktischen Unterrichts der Ausbildung zur Medizinischen Technologin und zum Medizinischen Technologen


Anlage 5 wird in 1 Vorschrift zitiert

Teil A: Medizinische Technologinnen für Laboratoriumsanalytik und Medizinische Technologen für Laboratoriumsanalytik

Kompetenzbereich Stundenanzahl
IPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und
Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie
physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik
1.820
IIPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und
Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den
biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer stö-
rungsfreien Analytik
200
IIIIntra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Ana-
lyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und
situationsspezifischer Kontexte
160
IVAusrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der
Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter
Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbe-
dingungen und ethischer Wertehaltungen
160
Stunden zur freien Verteilung 260
Gesamtstundenumfang 2.600


Teil B: Medizinische Technologinnen für Radiologie und Medizinische Technologen für Radiologie

Kompetenzbereich Stundenanzahl
IPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und
Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der bildgebenden Diagnostik
mit und ohne ionisierende Strahlung sowie in der nuklearmedizinischen Diagnostik
einschließlich der technischen Auswertung und Beurteilung der Ergebnisse
700
IIPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und
Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben in der Therapie mit ionisierender
Strahlung und radioaktiven Stoffen einschließlich der technischen Auswertung und
Beurteilung der Ergebnisse
300
IIIPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und
Beurteilung von Maßnahmen des Strahlenschutzes und der Personensicherheit ein-
schließlich Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagement in der bildgebenden
Diagnostik mit und ohne ionisierender Strahlung und in der Therapie mit ionisierender
Strahlung sowie in der Diagnostik und Therapie mit radioaktiven Stoffen
1.000
IVIntra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln im beruflichen Hand-
lungsfeld und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und situa-
tionsspezifischer Kontexte
200
VAusrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der
Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter
Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbe-
dingungen und ethischer Wertehaltungen
160
Stunden zur freien Verteilung 240
Gesamtstundenumfang 2.600


Teil C: Medizinische Technologinnen für Funktionsdiagnostik und Medizinische Technologen für Funktionsdiagnostik

Kompetenzbereich Stundenanzahl
IPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung (Realisierung), Dokumentation,
Steuerung und Beurteilung medizinisch-technologischer Aufgaben zur patientenzen-
trierten und störungsbildorientierten Funktionsdiagnostik der Sinnesorgane insbeson-
dere des Hörens, Gleichgewichts, Riechens, Schmeckens, der Nase und des Gehirns,
des Nervensystems und der Muskelfunktion, des Herz-Kreislauf- und Gefäßsystems
und des respiratorischen Systems inklusive invasiver, allergologischer Funktionsdiag-
nostik und Kontrollen von zugehörigen Implantaten einschließlich Vorbefundung
1.640
IIPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und
Weiterentwicklung von Maßnahmen des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Daten-
managements in der Funktionsdiagnostik
270
IIIIntra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in funktionsdiagnosti-
schen Prozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und
situationsspezifischer Kontexte
200
IVAusrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der
Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter
Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbe-
dingungen und ethischer Wertehaltungen
160
Stunden zur freien Verteilung 130
Gesamtstundenumfang 2.400


Teil D: Medizinische Technologinnen für Veterinärmedizin und Medizinische Technologen für Veterinärmedizin

Kompetenzbereich Stundenanzahl
IPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Steuerung und
Beurteilung biomedizinischer Analyseprozesse mittels biologischer, chemischer sowie
physikalischer Methoden und Verfahren einschließlich Präanalytik und Postanalytik
1.820
IIPlanung, Vorbereitung, Organisation, Durchführung, Dokumentation, Beurteilung und
Weiterentwicklung des Qualitäts-, Risiko-, Prozess- und Datenmanagements in den
biomedizinischen Leistungsprozessen einschließlich der Gewährleistung einer stö-
rungsfreien Analytik
200
IIIIntra- und interprofessionelles Kommunizieren und Handeln in biomedizinischen Ana-
lyseprozessen und Schnittstellenbereichen unter Berücksichtigung personen- und
situationsspezifischer Kontexte
160
IVAusrichtung, Begründung und Reflexion des eigenen Handelns und Beteiligung an der
Berufsweiterentwicklung auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter
Berücksichtigung rechtlicher Vorgaben, ökonomischer und ökologischer Rahmenbe-
dingungen und ethischer Wertehaltungen
160
Stunden zur freien Verteilung 260
Gesamtstundenumfang 2.600




 

Zitierungen von Anlage 5 MTAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 5 MTAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 MTAPrV Theoretischer und praktischer Unterricht
... dem in § 13 Absatz 4 des MT-Berufe-Gesetzes festgelegten Umfang und gemäß der in Anlage 5 vorgesehenen Stundenverteilung durchgeführt. (3) Lehrformate, die ...