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Anlage 6 - Standortauswahlgesetz (StandAG)
Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 6 (zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten
Anlage 6 wird in 2 Vorschriften zitiert
Die Neigung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zur Ausbildung von Wegsamkeiten soll möglichst gering sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Veränderbarkeit der Gebirgsdurchlässigkeit, Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen, die Rückbildbarkeit von Rissen und für den Vergleich von Gebieten die Duktilität des Gesteins nach der unten stehenden Tabelle.
Bewertungsrelevante Eigenschaft des Kriteriums | Bewertungsgröße beziehungsweise Indikator des Kriteriums | Wertungsgruppe | ||
günstig | bedingt günstig | weniger günstig | ||
Veränderbarkeit der vorhandenen Gebirgsdurchlässigkeit | Verhältnis repräsentative Gebirgs- durchlässigkeit/repräsentative Gesteinsdurchlässigkeit | < 10 | 10 - 100 | > 100 |
Erfahrungen über die Barriere- wirksamkeit der Gebirgsformatio- nen in folgenden Erfahrungsbe- reichen - rezente Existenz als wasserlösliches Gestein - fossile Fluideinschlüsse - unterlagernde wasserlösliche Gesteine - unterlagernde Vorkommen flüssiger oder gasförmiger Kohlenwasserstoffe - Heranziehung als hydro- geologische Schutzschicht bei Gewinnungsbergwerken - Aufrechterhaltung der Abdichtungsfunktion auch bei dynamischer Bean- spruchung - Nutzung von Hohlräumen zur behälterlosen Speicherung von gasförmigen und flüssigen Medien | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines oder mehrerer Erfahrungs- bereiche als gering durch- lässig bis geo- logisch dicht identifiziert, auch unter geogener oder technogener Beanspruchung. | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp ist mangels Erfahrung nicht unmittelbar/ mittelbar als gering durch- lässig bis geo- logisch dicht zu charakterisieren. | Die Gebirgs- formation/der Gesteinstyp wird unmittelbar oder mittelbar anhand eines Erfahrungsbe- reichs als nicht hinreichend ge- ring durchlässig identifiziert. | |
Duktilität des Gesteins (da es keine festgelegten Grenzen gibt, ab welcher Bruchverformung ein Gestein duktil oder spröde ist, soll dieses Kriterium nur bei einem Vergleich von Standorten angewandt werden) | Duktil/plastisch- viskos ausge- prägt | Spröde-duktil bis elastovisko- plastisch wenig ausgeprägt | Spröde, linear-elastisch | |
Rückbildbarkeit von Rissen | Rückbildung der Sekundär- permeabilität durch Rissschließung | Die Rissschlie- ßung erfolgt aufgrund dukti- len Materialver- haltens unter Ausgleich von Oberflächen- rauhigkeiten im Grundsatz voll- ständig. | Die Rissschlie- ßung erfolgt durch mechani- sche Risswei- tenverringerung in Verbindung mit sekundären Mechanismen, zum Beispiel Quelldeforma- tionen. | Die Rissschlie- ßung erfolgt nur in beschränk- tem Maße (zum Beispiel bei sprödem Materialver- halten, Ober- flächenrauhig- keiten, Brücken- bildung). |
Rückbildung der mechanischen Eigenschaften durch Rissverheilung | Rissverheilung durch geo- chemisch ge- prägte Prozesse mit erneuter Aktivierung atomarer Bin- dungskräfte im Rissflächenbe- reich | Rissverheilung nur durch geo- gene Zufüh- rung und Aus- kristallisation von Sekundär- mineralen (mineralisierte Poren- und Kluftwässer, Sekundär- mineralisation) | ||
Zusammenfassende Beurteilung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten aufgrund der Bewertung der einzelnen Indikatoren | Bewertung überwiegend günstig": Keine bis marginale Neigung zur Bildung von Fluidwegsam- keiten | Bewertung überwiegend „bedingt günstig": Ge- ringe Neigung zur Bildung von dauerhaften Fluidwegsam- keiten | Bewertung überwiegend „weniger günstig": Bildung von dauerhaften sekundären Fluidwegsam- keiten zu er- warten |
Zitierungen von Anlage 6 StandAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StandAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... zu berücksichtigen. Soweit sich die Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 und 3 bis 11 auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich beziehen, sind sie in diesem Fall auf den ... zur Bildung von Fluidwegsamkeiten beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 5 und 6 festgelegt. (5) Weitere sicherheitsrelevante Eigenschaften werden anhand der ...
Zitat in folgenden Normen
Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...
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