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Anlage 6 - Standortauswahlgesetz (StandAG)

Artikel 1 G. v. 05.05.2017 BGBl. I S. 1074 (Nr. 26); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 22.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 88
Geltung ab 16.05.2017, abweichend siehe Artikel 5; FNA: 751-23 Kernenergie
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Anlage 6 (zu § 24 Absatz 4) Kriterium zur Bewertung der Neigung zur Bildung von Fluidwegsamkeiten


Anlage 6 wird in 2 Vorschriften zitiert

Die Neigung des einschlusswirksamen Gebirgsbereichs zur Ausbildung von Wegsamkeiten soll möglichst gering sein. Bewertungsrelevante Eigenschaften hierfür sind die Veränderbarkeit der Gebirgsdurchlässigkeit, Erfahrungen über die Barrierewirksamkeit der Gebirgsformationen, die Rückbildbarkeit von Rissen und für den Vergleich von Gebieten die Duktilität des Gesteins nach der unten stehenden Tabelle.

Bewertungsrelevante
Eigenschaft des Kriteriums
Bewertungsgröße beziehungsweise
Indikator des Kriteriums
Wertungsgruppe
günstigbedingt günstig weniger günstig
Veränderbarkeit der
vorhandenen
Gebirgsdurchlässigkeit
Verhältnis repräsentative Gebirgs-
durchlässigkeit/repräsentative
Gesteinsdurchlässigkeit
< 10 10 - 100 > 100
Erfahrungen über die Barriere-
wirksamkeit der Gebirgsformatio-
nen in folgenden Erfahrungsbe-
reichen
- rezente Existenz als
wasserlösliches Gestein
- fossile Fluideinschlüsse
- unterlagernde wasserlösliche
Gesteine
- unterlagernde Vorkommen
flüssiger oder gasförmiger
Kohlenwasserstoffe
- Heranziehung als hydro-
geologische Schutzschicht
bei Gewinnungsbergwerken
- Aufrechterhaltung der
Abdichtungsfunktion auch
bei dynamischer Bean-
spruchung
- Nutzung von Hohlräumen zur
behälterlosen Speicherung
von gasförmigen und
flüssigen Medien
Die Gebirgs-
formation/der
Gesteinstyp
wird unmittelbar
oder mittelbar
anhand eines
oder mehrerer
Erfahrungs-
bereiche als
gering durch-
lässig bis geo-
logisch dicht
identifiziert,
auch unter
geogener oder
technogener
Beanspruchung.
Die Gebirgs-
formation/der
Gesteinstyp
ist mangels
Erfahrung nicht
unmittelbar/
mittelbar als
gering durch-
lässig bis geo-
logisch dicht zu
charakterisieren.
Die Gebirgs-
formation/der
Gesteinstyp
wird unmittelbar
oder mittelbar
anhand eines
Erfahrungsbe-
reichs als nicht
hinreichend ge-
ring durchlässig
identifiziert.
Duktilität des Gesteins
(da es keine festgelegten
Grenzen gibt, ab welcher
Bruchverformung ein Gestein
duktil oder spröde ist, soll
dieses Kriterium nur bei einem
Vergleich von Standorten
angewandt werden)
Duktil/plastisch-
viskos ausge-
prägt
Spröde-duktil
bis elastovisko-
plastisch wenig
ausgeprägt
Spröde,
linear-elastisch
Rückbildbarkeit von
Rissen
Rückbildung der Sekundär-
permeabilität durch
Rissschließung
Die Rissschlie-
ßung erfolgt
aufgrund dukti-
len Materialver-
haltens unter
Ausgleich von
Oberflächen-
rauhigkeiten im
Grundsatz voll-
ständig.
Die Rissschlie-
ßung erfolgt
durch mechani-
sche Risswei-
tenverringerung
in Verbindung
mit sekundären
Mechanismen,
zum Beispiel
Quelldeforma-
tionen.
Die Rissschlie-
ßung erfolgt nur
in beschränk-
tem Maße
(zum Beispiel
bei sprödem
Materialver-
halten, Ober-
flächenrauhig-
keiten, Brücken-
bildung).
Rückbildung der mechanischen
Eigenschaften durch
Rissverheilung
Rissverheilung
durch geo-
chemisch ge-
prägte Prozesse
mit erneuter
Aktivierung
atomarer Bin-
dungskräfte im
Rissflächenbe-
reich
 Rissverheilung
nur durch geo-
gene Zufüh-
rung und Aus-
kristallisation
von Sekundär-
mineralen
(mineralisierte
Poren- und
Kluftwässer,
Sekundär-
mineralisation)
Zusammenfassende Beurteilung der Neigung zur Bildung von
Fluidwegsamkeiten aufgrund der Bewertung der einzelnen
Indikatoren
Bewertung
überwiegend
günstig": Keine
bis marginale
Neigung zur
Bildung von
Fluidwegsam-
keiten
Bewertung
überwiegend
„bedingt
günstig": Ge-
ringe Neigung
zur Bildung von
dauerhaften
Fluidwegsam-
keiten
Bewertung
überwiegend
„weniger
günstig":
Bildung von
dauerhaften
sekundären
Fluidwegsam-
keiten zu er-
warten




 

Zitierungen von Anlage 6 StandAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 StandAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StandAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 StandAG Geowissenschaftliche Abwägungskriterien
... zu berücksichtigen. Soweit sich die Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 und 3 bis 11 auf den einschlusswirksamen Gebirgsbereich beziehen, sind sie in diesem Fall auf den ... zur Bildung von Fluidwegsamkeiten beurteilt. Diese Kriterien werden in den Anlagen 5 und 6 festgelegt. (5) Weitere sicherheitsrelevante Eigenschaften werden anhand der ...
 
Zitat in folgenden Normen

Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Artikel 2 V. v. 06.10.2020 BGBl. I S. 2094, 2103
§ 7 EndlSiUntV Analyse des Endlagersystems
... ist darzulegen, welche Relevanz die einzelnen Abwägungskriterien nach den Anlagen 1 bis 11 des Standortauswahlgesetzes für die Beurteilung des jeweiligen Endlagersystems haben. ...