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Anlage 6 - Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Anlage 6 (zu § 28 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 1 und 2, § 32 Absatz 7 Satz 2, § 56 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2) Untersuchungshäufigkeit


Anlage 6 wird in 5 Vorschriften zitiert

Teil I Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen von Trinkwasser in einem Wasserversorgungsgebiet


Menge des in einem
Wasserversorgungsgebiet
pro Tag abgegebenen
oder produzierten Wassers
in Kubikmeter pro Tag
(siehe Anmerkung 1)
Parameter der Gruppe A
(siehe Anmerkung 2)
Anzahl der Untersuchungen pro Jahr
(siehe Anmerkungen 3 und 4)
Parameter der Gruppe B
(siehe Anmerkung 2)
Anzahl der Untersuchungen
(siehe Anmerkung 4)
< 10 11 pro 3 Jahre
≥ 10 bis ≤ 1.000 41 pro Jahr
> 1.000 bis ≤ 10.000 4
zuzüglich für die über 1.000
Kubikmeter pro Tag hinausgehende
Menge jeweils 3 pro weitere 1.000
Kubikmeter pro Tag (Teilmengen als
Rest der Berechnung werden auf
1.000 Kubikmeter aufgerundet)
1 pro Jahr
zuzüglich für die über 1.000 Kubikmeter pro
Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro
4.500 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung
werden auf 4.500 Kubikmeter aufgerundet)
> 10.000 bis ≤ 100.000 3 pro Jahr
zuzüglich für die über 10.000 Kubikmeter pro
Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro
10.000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung
werden auf 10.000 Kubikmeter aufgerundet)
> 100.000 12 pro Jahr
zuzüglich für die über 100.000 Kubikmeter
pro Tag hinausgehende Menge jeweils
1 pro 25.000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung
werden auf 25.000 Kubikmeter aufgerundet)
Anmerkung 1: Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr berechnet.
Anmerkung 2: Parameter der Gruppe A
- Coliforme Bakterien
- elektrische Leitfähigkeit
- Escherichia coli (E. coli)
- Färbung
- Geruch
- Geschmack
- intestinale Enterokokken
- Koloniezahl bei 22 °C
- Koloniezahl bei 36 °C
- Trübung
- Wasserstoffionenkonzentration
Unter den nachfolgend bestimmten Bedingungen werden die Parameter der Gruppe A durch die folgenden
Parameter ergänzt:
- Aluminium, wenn es als Aufbereitungsstoff dazugegeben wird,
- Clostridium perfringens, einschließlich Sporen, wenn das Rohwasser von Oberflächenwasser stammt oder
von Oberflächenwasser beeinflusst wird,
- Eisen, wenn es als Aufbereitungsstoff dazugegeben wird,
- Pseudomonas aeruginosa bei Trinkwasser, das zur Abfüllung in verschließbare Behältnisse zur Abgabe beim
zeitweiligen Ersatz einer leitungsgebundenen Wasserversorgung bestimmt ist.
Parameter der Gruppe B
Parameter der Gruppe B sind alle Parameter, die nach § 28 Absatz 1 in Verbindung mit den Anlagen 1 bis 3 Teil I
zu untersuchen sind, sofern diese nicht bereits als Parameter der Gruppe A zu untersuchen sind.
Anmerkung 3: Die angegebene Häufigkeit gilt für Trinkwasser, das zur Abgabe beim zeitweiligen Ersatz einer
leitungsgebundenen Wasserversorgung bestimmt ist. Abweichend hiervon ist bei einer zeitweiligen,
kurzfristigen Wasserversorgung durch Wassertransport-Fahrzeuge das in den Fahrzeugen bereitgestellte
Wasser alle 48 Stunden zu untersuchen, wenn der betreffende Wasserspeicher nicht innerhalb dieses
Zeitraums gereinigt oder neu befüllt worden ist.
Anmerkung 4: Die angegebene Häufigkeit wird wie folgt errechnet: z. B. 4.300 m³/Tag = 16 Proben pro Jahr für Parameter der
Gruppe A (vier für die ersten 1.000 m³/Tag + vier mal drei für die zusätzlichen 3.300 m³/Tag). Für die Parameter
der Gruppe B ergeben sich zwei Proben (eine für die ersten 1.000 m³/Tag + eine für die zusätzlichen
3.300 m³/Tag).


Teil II Häufigkeit der Untersuchungen in Bezug auf radioaktive Stoffe


Menge des in einem
Wasserversorgungsgebiet
pro Tag abgegebenen oder
produzierten Wassers
in Kubikmeter pro Tag
(siehe Anmerkung)
Anzahl der Untersuchungen pro Jahr
Menge ≤ 1.000 1
1.000 < Menge ≤ 10.000 1
zuzüglich für die über 1.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro
3.300 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 3.300 Kubikmeter aufgerundet)
10.000 < Menge ≤ 100.000 3
zuzüglich für die über 10.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils 1 pro
10.000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 10.000 Kubikmeter aufgerundet)
Menge > 100.000 10
zuzüglich für die über 100.000 Kubikmeter pro Tag hinausgehende Menge jeweils
1 pro 25.000 Kubikmeter pro Tag
(Teilmengen als Rest der Berechnung werden auf 25.000 Kubikmeter aufgerundet)
Anmerkung: Die Mengen werden als Mittelwerte über ein Kalenderjahr hinweg berechnet. Anstelle der Menge des
abgegebenen oder produzierten Wassers kann die zuständige Behörde zur Bestimmung der Mindesthäufigkeit
auch die Einwohnerzahl eines Versorgungsgebiets heranziehen und eine tägliche Pro-Kopf-Wasserabnahme
von 200 Liter ansetzen.




 

Zitierungen von Anlage 6 TrinkwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 6 TrinkwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TrinkwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 28 TrinkwV Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei zentralen und dezentralen Wasserversorgungsanlagen; Untersuchungsplan
...  Umfang und Häufigkeit der Untersuchungen bestimmen sich nach Anlage 6 Teil I . (2) Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer ... 1 Satz 3 kann das Gesundheitsamt bei einer dezentralen Wasserversorgungsanlage für die in Anlage 6 Teil I Anmerkung 2 genannten Parameter der Gruppe B bestimmen, welche Untersuchungen nach Absatz 1 Satz 2 ... Satz 1 gilt nicht, wenn dem Gesundheitsamt Tatsachen bekannt sind, die für die in Anlage 6 Teil I Anmerkung 2 genannten Parameter der Gruppe B zu einer Überschreitung der Grenzwerte oder ...
§ 29 TrinkwV Untersuchungspflichten in Bezug auf mikrobiologische Parameter, chemische Parameter, Indikatorparameter und Aufbereitungsstoffe bei anderen Wasserversorgungsanlagen
... Parameter Escherichia coli und intestinale Enterokokken sind stets in der Häufigkeit nach Anlage 6 Teil I zu untersuchen. Solange das Gesundheitsamt keine Bestimmung nach Satz 1 vorgenommen hat, ...
§ 32 TrinkwV Untersuchungspflichten in Bezug auf radioaktive Stoffe
... Untersuchungen, die innerhalb von jeweils einem Jahr durchzuführen sind, ergibt sich aus Anlage 6 Teil II . Im Fall von natürlich vorkommenden Radionukliden, für die Ergebnisse ...
§ 55 TrinkwV Umfang der Überwachung durch das Gesundheitsamt
... repräsentative Untersuchungen des Trinkwassers mindestens in der sich aus Anlage 6 Teil I ergebenden Häufigkeit zu veranlassen. Parameter, von denen anzunehmen ist, dass sie ...
§ 56 TrinkwV Berichtsplan des Gesundheitsamts für ein Wasserversorgungsgebiet
... in den Anlagen 1 bis 3 Teil I festgelegten Parameter beziehen, 2. die in der sich aus Anlage 6 Teil I ergebenden Häufigkeit vorgenommen werden und 3. für die die Proben genommen ...