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Anlage 7 - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Anlage 7 (zu § 19) Ausweis für Seelotsinnen und Seelotsen sowie Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Anlage 7 wird in 1 Vorschrift zitiert
- 7.1
- Muster des Ausweises für Seelotsinnen und Seelotsen
- 7.2
- Muster des Ausweises für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
Zitierungen von Anlage 7 SeeLAuFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 7 SeeLAuFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeLAuFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 SeeLAuFV Seelotsenanwärterausweis und Seelotsenausweis
... und für jede Seelotsin und jeden Seelotsen einen Seelotsenausweis nach den Mustern der Anlage 7 auszustellen. Ein Seelotsenanwärterausweis ist im Falle einer Bestallung bei der ...
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