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Anlage 8
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Anlage 8 - Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
Artikel 1 G. v. 27.06.2017
BGBl. I S. 1966
(
Nr. 42
); zuletzt geändert durch
Artikel 4
G. v. 23.10.2024
BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe
Artikel 32
; FNA: 751-24
Kernenergie
16 weitere Fassungen
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Drucksachen / Entwurf / Begründung
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wird in 271 Vorschriften zitiert
Anlagen
Anlage 7
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→
Anlage 9
Anlage 8 (zu
§ 127 Absatz 1 Nummer 2
) Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
Anlage 8 wird in
1 Vorschrift zitiert
1.
Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken,
2.
Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen,
3.
Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.
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Zitierungen von
Anlage 8 StrlSchG
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8 StrlSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StrlSchG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 127 StrlSchG Messung der Radonkonzentration
(vom 05.06.2021)
... Gebiet liegt, oder 2. die Art des Arbeitsplatzes einem der Arbeitsfelder nach
Anlage 8
zuzuordnen ist. Im Falle des Satzes 1 Nummer 1 muss die Messung innerhalb von ...
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