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Anlage 8a - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) *)
Vorbemerkungen
Farbe: rosa
Format: DIN A5
Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck
Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m² ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
Abweichungen vom nachstehenden Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
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Farbe: rosa
Format: DIN A5
Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck
Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m² ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
- 1.
- als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler",
- 2.
- nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,
- 3.
- chemische Reagenzien.
Abweichungen vom nachstehenden Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
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- *)
- Im Mustervordruck nicht eingearbeitete Änderung durch Artikel 1 Nr. 26 V. v. 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3083):
In Anlage 8a werden eingangs des Musters des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis die Wörter „Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (FeV)" durch die Wörter „Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis (VNF)" ersetzt.
Text in der Fassung des Artikels 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften V. v. 21. Dezember 2016 BGBl. I S. 3083 m.W.v. 28. Dezember 2016
Frühere Fassungen von Anlage 8a FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 28.12.2016 | Artikel 1 Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 21.12.2016 BGBl. I S. 3083 |
aktuell vorher | 21.10.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 02.10.2015 BGBl. I S. 1674 |
aktuell | vor 21.10.2015 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8a FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 FeV Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle (vom 01.01.2020)
... nur im Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a erteilt. (5) Die Technische Prüfstelle soll den Prüfauftrag an die ...
§ 22a FeV Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis (vom 01.06.2020)
... von § 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen. § 22 Absatz 4 Satz ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... Fahrerlaubnisregistern eingeholt werden. 12a. § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a (Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis) Ein Vorläufiger Nachweis der ... darf bis zum 1. April 2016 nach dem bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015 geltenden Muster der Anlage 8a ausgestellt werden. 16. (aufgehoben) 17. §§ 66 und 70 (Anerkennung ...
Anlage 8a FeV (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) *) (vom 28.12.2016)
... durch Artikel 1 Nr. 26 V. v. 21. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3083): In Anlage 8a werden eingangs des Musters des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis die Wörter ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Achte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... der Klasse BE) 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach ... benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Kreisverkehren, Bahnübergängen und in Tunneln,". 26. In Anlage 8a werden eingangs des Musters des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis die Wörter ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... 68 Stellen für die Schulung in Erster Hilfe". d) Die Angaben zu den Anlagen 8a bis 8c werden durch folgende Angaben ersetzt: „Anlage 8a Muster des ... Angaben zu den Anlagen 8a bis 8c werden durch folgende Angaben ersetzt: „Anlage 8a Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) ... Inland als Nachweis der Fahrerlaubnis geltende befristete Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8a " ersetzt. 8a. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: ... 22 Absatz 4 Satz 3 dem Bewerber einen Vorläufigen Nachweis der Fahrerlaubnis nach Anlage 8a unter Einsetzen des Aushändigungsdatums auszuhändigen. § 22 Absatz 4 Satz 4 und 5 ... Nummern 12a und 12b eingefügt: „12a. § 22 Absatz 4 Satz 7 und Anlage 8a (Vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis) Ein Vorläufiger Nachweis der ... bis zum 1. April 2016 nach dem bis zum Ablauf des 20. Oktober 2015 geltenden Muster der Anlage 8a ausgestellt werden." f) Nach Nummer 17 werden die folgenden Nummern 18 und 19 ... ausgestellt werden." 20. Nach Anlage 8 wird folgende neue Anlage 8a eingefügt: „Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) Muster des ... 20. Nach Anlage 8 wird folgende neue Anlage 8a eingefügt: „Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) Muster des Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) ... Fahrerlaubnis (BGBl. 2015 I S. 1680)] ". 21. Die bisherigen Anlagen 8a bis 8c werden die Anlagen 8b bis 8d. 22. Die neue Anlage 8b wird wie folgt gefasst: ... b) In der laufenden Nummer 14 wird die Angabe „Anlage 8a " durch die Angabe „Anlage 8b" ersetzt. c) Die laufenden Nummern 15 bis ...
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