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Anlage 8b - Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980 (Nr. 65); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Geltung ab 18.12.2010; FNA: 9231-1-19 Allgemeines Straßenverkehrsrecht
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Anlage 8b (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"
Vorbemerkungen
Farbe: rosa
Format: DIN A5
Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck
Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m² ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
Farbe: rosa
Format: DIN A5
Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck
Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m² ohne optische Aufheller
In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:
- 1.
- als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv „Bundesadler",
- 2.
- nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,
- 3.
- chemische Reagenzien.
Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.
Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung V. v. 2. Oktober 2015 BGBl. I S. 1674 m.W.v. 21. Oktober 2015
Frühere Fassungen von Anlage 8b FeV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 21.10.2015 | Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung vom 02.10.2015 BGBl. I S. 1674 |
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 16.04.2014 BGBl. I S. 348 |
aktuell vorher | 19.01.2013 | Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 07.01.2011 BGBl. I S. 3 |
aktuell vorher | 01.01.2011 | Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 17.12.2010 BGBl. I S. 2279 |
aktuell | vor 01.01.2011 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Anlage 8b FeV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 8b FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FeV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 48a FeV Voraussetzungen (vom 22.08.2024)
... 1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... im gebündelten Bedarfsverkehr und im Linienbedarfsverkehr zu führen. 15. Anlage 8b (Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre") Eine ...
Anlage 8c FeV (zu § 25b Absatz 2) Muster eines Internationalen Führerscheins nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (vom 21.10.2015)
... (Muster siehe BGBl. I 2010 S. 2065 - 2083) *) --- *) In Anlage 8b wird die Rückseite des ersten Umschlagblattes wie folgt geändert: a) In der Liste ...
Anlage 9 FeV (zu § 25 Absatz 3) Verwendung von Schlüsselzahlen für Eintragungen in den Führerschein (vom 02.08.2021)
... der Schlüsselzahl 96 1. nur in Begleitung einer in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach ... namentlich benannten Person und 2. nur, wenn die in der Prüfungsbescheinigung nach Anlage 8b namentlich benannte Person a) Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B oder ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 17.12.2010 BGBl. I S. 2279
Artikel 1 5. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... - Kroatisch - Spanisch - Türkisch." 19a. Anlage 8a wird wie folgt geändert: Dem Muster der Prüfungsbescheinigung zum ...
Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 6. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde (BGBl. 2011 I S. 21)] 24a. In Anlage 8a wird die Angabe „M/L/S" durch die Angabe „AM/L" ersetzt. 25. Der ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Führerscheins (Muster 1) (BGBl. 2014 I S. 360)] ". 34. In Anlage 8a wird die Angabe „B / BE*) / AM / L" durch die Angabe „B/BE/B96*)/AM/L" ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV
... Stellen für die Schulung in Erster Hilfe". d) Die Angaben zu den Anlagen 8a bis 8c werden durch folgende Angaben ersetzt: „Anlage 8a Muster des ... Nachweises der Fahrerlaubnis (VNF) (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) Anlage 8b Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre" (zu § ... 25b wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „Anlage 8b und 8c" durch die Wörter „den Anlagen 8c und 8d" ersetzt. b) In ... ersetzt. b) In Absatz 2 und Absatz 2a Satz 1 wird jeweils die Angabe „Anlage 8b " durch die Angabe „Anlage 8c" ersetzt. c) In Absatz 3 Satz 1 und ... 8d" ersetzt. d) In Absatz 4 Satz 1 wird aa) die Angabe „Anlage 8b " durch die Angabe „Anlage 8c" und bb) die Angabe „Anlage ... 1. Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8b auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis im ... anzuwenden." e) Nummer 15 wird wie folgt gefasst: „15. Anlage 8b (Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre") Eine ... Fahrerlaubnis (BGBl. 2015 I S. 1680)] ". 21. Die bisherigen Anlagen 8a bis 8c werden die Anlagen 8b bis 8d. 22. Die neue Anlage 8b wird wie folgt gefasst: ... I S. 1680)] ". 21. Die bisherigen Anlagen 8a bis 8c werden die Anlagen 8b bis 8d. 22. Die neue Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „Anlage 8b (zu ... Die bisherigen Anlagen 8a bis 8c werden die Anlagen 8b bis 8d. 22. Die neue Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „Anlage 8b (zu § 48a) Muster der ... 8b bis 8d. 22. Die neue Anlage 8b wird wie folgt gefasst: „Anlage 8b (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 ... In der laufenden Nummer 14 wird die Angabe „Anlage 8a" durch die Angabe „Anlage 8b " ersetzt. c) Die laufenden Nummern 15 bis 17 werden wie folgt gefasst: ...
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