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Anlage 9 - Seelotsenaus- und -fortbildungsverordnung (SeeLAuFV)
Anlage 9 (zu § 22) Muster Lehrgangsbeschreibung
Anlage 9 wird in 1 Vorschrift zitiert
Name des Lehrganges | Kurstitel |
Lehrgangsverantwortliche Institution | Name der Lotsenbrüderschaft |
Thema | Siehe Modul Fortbildungsrahmenplan |
Inhalte | Inhalte nach Fortbildungsrahmenplan |
Lehr- und Lernform | Seminaristischer Unterricht, praktische Übungen, Übung am Simulator, Manned Model (Zutreffendes angeben) |
Zielgruppe | Seelotsinnen und Seelotsen mit/ohne Beschränkung in den Befugnissen |
Max. Teilnehmerzahl | Anzahl der Personen |
Voraussetzung für die Teilnahme | Bestallung als Seelotsin oder Seelotse, ggf. Kursbezeichnung |
Art der Qualifikation | Fortbildung mit Teilnahmebescheinigung |
Dauer/Arbeitsaufwand | Anzahl der Tage (Anzahl der Zeitstunden) |
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Zitierungen von Anlage 9 SeeLAuFV
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 SeeLAuFV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SeeLAuFV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 22 SeeLAuFV Fortbildungsplan
... im Fortbildungsplan aufgenommenen Lehrgänge anhand des Musters der Lehrgangsbeschreibung nach Anlage 9 zu beschreiben. Der Fortbildungsplan ist auf Verlangen der Aufsichtsbehörde ...
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