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Anlage 9
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Anlage 9 - Steuerbeamtenausbildungs- und -prüfungsordnung (StBAPO)
V. v. 26.10.2022
BGBl. I S. 1909
(
Nr. 40
)
Geltung ab 04.11.2022; FNA: 2030-21-3
Beamte
1 Änderung
|
Drucksachen / Entwurf / Begründung
|
wird in 2 Vorschriften zitiert
Teil 7 Schlussvorschriften
Anlage 8
←
→
Anlage 10
Anlage 9 (zu
§ 44 Absatz 3
) Mitteilung über das Nichtbestehen der Laufbahnprüfung für den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Anlage 9 wird in
1 Vorschrift zitiert
Anlage 8
←
→
Anlage 10
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Zitierungen von
Anlage 9 StBAPO
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 StBAPO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StBAPO selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 44 StBAPO Bekanntgabe des Ergebnisses der Laufbahnprüfung
... nicht bestanden hat, erhält eine Mitteilung über das Nichtbestehen nach dem Muster der
Anlage 9
...
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