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Anlage 9 - Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)

Artikel 1 V. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2034, 2036, 2021 I S. 5261; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 324
Geltung ab 31.12.2018, abweichend siehe Artikel 20; FNA: 751-24-2 Kernenergie
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Anlage 9 (zu den §§ 84, 85, 167, 168, 192) Liste der Daten über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ), die im Register über hochradioaktive Strahlenquellen (HRQ-Register) erfasst werden


Anlage 9 wird in 5 Vorschriften zitiert

1Inhaber der Genehmigung (Besitzer)
 Hersteller, Nutzer
oder
Lieferant
Inhaber einer Genehmigung zum Umgang mit hochradioaktiven Strahlenquellen
nach § 9 AtG oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 3 StrlSchG oder nach den §§ 6, 7
und 9b AtG (auf Grund der Erstreckungswirkung gemäß § 10a Absatz 2 AtG)
Inhaber einer Genehmigung nach § 3 AtG oder nach § 12
 NameName der Firma oder der Institution
 Anschriftvollständige Postadresse
 AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
 Land 
2Angaben zur Genehmigung
 Nummer 
 Datum der Erteilung  
 Ablaufdatum 
 Genehmigungsbehörde/
zuständige Aufsichts-
behörde
 
3Angaben zur HRQ
 HRQ-Identifzierungs-
nummer
Identifizierungsnummer der hochradioaktiven Strahlenquelle nach § 92 Absatz 1
 VerwendungAngabe über die Verwendung der hochradioaktiven Strahlenquelle, z. B. Blut-
bestrahlung oder industrielle Radiographie
 Gerätenummer des
Herstellers
 
4Angaben zum Hersteller/Lieferant
  Ist der Hersteller der hochradioaktiven Strahlenquelle außerhalb der Europäischen
Atomgemeinschaft niedergelassen, so ist zusätzlich der Name und die Anschrift
des Verbringers oder des Lieferanten anzugeben.
 NameName der Firma oder der Institution
 Anschriftvollständige Postadresse
 Land 
5HRQ-Merkmale
 Radionuklid 
 Zeitpunkt der
Herstellung oder des
ersten Inverkehrbringens
 
 Aktivität zum Zeitpunkt
der Herstellung oder
anderes Referenzdatum
für die Aktivität
ggf. Aktivität zum Zeitpunkt des ersten Inverkehrbringens der hochradioaktiven
Strahlenquelle oder bzgl. eines anderen Referenzdatums, falls Aktivität zum
Zeitpunkt der Herstellung nicht bekannt
 Quellentyp 
 Kapseltyp 
 chemikalische/
physikalische
Eigenschaften
 
 ISO-Einstufung 
 ANSI-Einstufung 
 Bescheinigung über
besondere Form
Angaben über das Datum der Erteilung einer „special Form"-Zulassung und ggf.
über deren Verlängerungen
 IAEA-QuellenkategorieCat 1, 2 oder 3
 Neutronenquelleja/nein
 Neutronenquellentarget 
 Neutronenfluss 
6Art der Nutzung
 ortsfeste Nutzung,
Lagerung oder
mobile Nutzung
Angabe, sofern es sich um einen ortsveränderlichen Umgang handelt und die
hochradioaktive Strahlenquelle nicht länger als vier Wochen an einem anderen
Ort verbleibt
7Standort der HRQ (Nutzung, Lagerung oder ständiger Lagerort bei mobiler Nutzung)
  falls abweichend von 1
 NameName der Firma oder der Institution
 Anschriftvollständige Postadresse
 Land 
 zuständige
Aufsichtsbehörde
 
 ggf. Genehmigungs-
nummer
 
8Eingang der HRQ
 EingangsdatumDatum des Erlangens der Sachherrschaft
 erhalten von:
Hersteller, anderer Nutzer
oder Lieferant
 
 NameName der Firma oder der Institution
 Anschriftvollständige Postadresse
 AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
 Land 
9Weitergabe der HRQ
 Datum der Weitergabe Datum der Aufgabe der Sachherrschaft
 Weitergabe an:
Hersteller, anderer
Nutzer, Lieferant oder
Entsorgungseinrichtung
Landessammelstelle oder Anlage des Bundes zur Sicherstellung und zur End-
lagerung radioaktiver Abfälle nach § 9a Absatz 3 Satz 1 AtG
 NameName der Firma oder der Institution
 Anschriftvollständige Postadresse
 AnsprechpartnerName, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
 Land 
 Genehmigungsnummer 
 Datum der Erteilung
der Genehmigung
 
 Ablaufdatum der
Genehmigung
 
10Prüfung der HRQ
 jeweils Art und Datum
der Kontrolle auf
Unversehrtheit und
Dichtheit
Datum der Prüfung auf Unversehrtheit und Dichtheit nach § 89 Absatz 2
11Sonstige Angaben
 Verlust einer HRQ:
Datum
 Widerrechtliche Entwendung einer HRQ - (z. B. Diebstahl):
Datum
 Wiederauffinden einer HRQ:
Datum
Ort
 Fund einer HRQ:
Datum
Ort
12Weitere Bemerkungen




 

Zitierungen von Anlage 9 StrlSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 StrlSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StrlSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 84 StrlSchV Register über hochradioaktive Strahlenquellen (vom 16.01.2024)
... Strahlenquellen unverzüglich in gesicherter elektronischer Form die Angaben nach Anlage 9 über erteilte Genehmigungen nach § 3 Absatz 1 des Atomgesetzes oder § 12 Absatz 1 ...
§ 85 StrlSchV Buchführung und Mitteilung (vom 16.01.2024)
... bei Erwerb und Abgabe hochradioaktiver Strahlenquellen unverzüglich die Angaben entsprechend Anlage 9 , 2. unverzüglich jede Änderung erfasster Angaben und 3. innerhalb ...
§ 167 StrlSchV Abhandenkommen (vom 16.01.2024)
... beim Bundesamt für Strahlenschutz in gesicherter elektronischer Form entsprechend Anlage 9 Nummer 11 mitgeteilt wird und dass die zuständige Behörde über diese Mitteilung ...
§ 168 StrlSchV Fund und Erlangung (vom 16.01.2024)
... beim Bundesamt für Strahlenschutz in gesicherter elektronischer Form entsprechend Anlage 9 Nummer 11 unverzüglich, spätestens an dem auf die Kenntnisnahme folgenden zweiten Werktag, mit. ...
§ 192 StrlSchV Register über hochradioaktive Strahlenquellen (§ 84)
... § 83 weiter als hochradioaktive Strahlenquellen gelten, sind bis zum 1. Januar 2020 die nach Anlage 9 erforderlichen Angaben im Register über hochradioaktive Strahlenquellen zu ...