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Anlage 9 - Triebfahrzeugführerscheinverordnung (TfV)

Artikel 1 V. v. 29.04.2011 BGBl. I S. 705, 1010 (Nr. 20); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Geltung ab 07.05.2011; FNA: 930-9-16 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Anlage 9 (zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine



1. Register der Triebfahrzeugführerscheine


Das Register gestaltet sich wie folgt:

Nr. Anzuzeigende Daten
Inhalt FormatStatus der Angabe


Teil 1 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
1Nummer des Triebfahrzeugführerscheins
1.1Nummer des Triebfahrzeugführerscheins EIN (12 Ziffern) Verbindlich
2Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins
2.1Angabe des aktuellen Status des Triebfahrzeug-
führerscheins
- gültig
- ausgesetzt
- entzogen
TextVerbindlich
2.2Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
TextVerbindlich


Teil 2 Informationen über den erteilten Triebfahrzeugführerschein (entsprechend der Anlage 1 TfV)
3Name des Inhabers
3.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener
Name
TextVerbindlich
4Vorname des Inhabers
4.1Im Reisepass oder Personalausweis angegebener
Vorname
TextVerbindlich
5Geburtsdatum des Inhabers
5.1Geburtsdatum des Inhabers JJJJ-MM-TTVerbindlich
6Geburtsort des Inhabers
6.1Geburtsort des Inhabers TextVerbindlich
7Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins
7.1Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TTVerbindlich
8Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins
8.1Datum des voraussichtlichen Ablaufs der Gültigkeit
des Triebfahrzeugführerscheins
JJJJ-MM-TTVerbindlich
9Bezeichnung der zuständigen Behörde
9.1Bezeichnung der zuständigen Behörde TextVerbindlich
11Lichtbild des Inhabers
11.1Lichtbild Original/Fotokopie/
eingescanntes Bild
Verbindlich
12Unterschrift des Inhabers
12.1Unterschrift Original/Fotokopie/
eingescannte Unterschrift
Verbindlich
13Anschrift des Inhabers
13.1Anschrift des Inhabers Straße und Hausnummer TextVerbindlich
13.2OrtTextVerbindlich
13.3LandTextVerbindlich
13.4PostleitzahlAlphanumerische Angabe Verbindlich
14Weitere Angaben
14.1 Zusätzliche Angaben Kodierte Information Verbindlich
Feld 9a.1 - Muttersprache(n) des Triebfahrzeugführers Text 
Feld 9a.2 - Zusatzinformation Text 
15Gesundheitlich bedingte Einschränkungen
15.1 Angaben zu medizinischen Anforderungen Kodierte Information Verbindlich
Vorgeschriebenes Tragen von Brille oder Kontakt-
linsen
(Gemeinschafts-
kodierung b.1)
 
Vorgeschriebenes Tragen einer Kommunikationshilfe (Gemeinschafts-
kodierung b.2)
 
15aAnschrift des Unternehmers, der den Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzt
15a.1Anschrift des
Unternehmers
Straße und Hausnummer TextVerbindlich
15a.2OrtTextVerbindlich
15a.3LandTextVerbindlich
15a.4PostleitzahlAlphanumerische Angabe Verbindlich
15a.5TelefonnummerTextVerbindlich
15a.6FaxnummerTextVerbindlich
15a.7E-Mail-AdresseTextVerbindlich


Teil 3 Angaben zum früheren Status des Triebfahrzeugführerscheins
16Datum der Ersterteilung
16.1Datum der Ersterteilung JJJJ-MM-TTVerbindlich
17Datum des Ablaufs der Gültigkeit
17.1Datum des Ablaufs der Gültigkeit (und der voraus-
sichtlichen Verlängerung) des Triebfahrzeugführer-
scheins
JJJJ-MM-TTVerbindlich
19Änderung(en)
19.1Datum der Änderung JJJJ-MM-TTVerbindlich
19.2Grund der Änderung TextVerbindlich
20Aussetzung(en) nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV
20.1Dauer der Aussetzung Von (Datum) bis (Datum) Verbindlich
20.2Grund der Aussetzung
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
TextVerbindlich
21Entziehung nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV
21.1Datum der Entziehung JJJJ-MM-TTVerbindlich
21.2Grund der Entziehung
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 3 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 4 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 5 TfV
- Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1
Satz 1 Nummer 6 TfV
TextVerbindlich
22Als verloren gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
22.1Datum der Meldung JJJJ-MM-TTVerbindlich
22.2Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TTVerbindlich
23Als entwendet gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
23.1Datum der Meldung JJJJ-MM-TTVerbindlich
23.2Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TTVerbindlich
24Als zerstört gemeldeter Triebfahrzeugführerschein
24.1Datum der Meldung JJJJ-MM-TTVerbindIich
24.2Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TTVerbindlich


Teil 4 Angaben zu den grundlegenden Anforderungen bei der Erteilung eines Triebfahrzeugführerscheins und zu den Ergebnissen der regelmäßigen Überprüfungen
25Ausbildung
25.1Grundlegende
Anforderung
Höchstes
Zertifizierungsniveau
TextVerbindlich
26Körperliche Eignung
26.1Grundlegende
Anforderung
Bescheinigung über das
Erfüllen der Anforderung
von § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 3 TfV
TextVerbindlich
26.2Datum der Untersuchung  JJJJ-MM-TTVerbindlich
26.3Nachfolgende regel-
mäßige Untersuchungen
Bestätigt/nicht bestätigt TextVerbindlich
26.4(mehrere Einträge
möglich)
Datum der letzten
Untersuchung
JJJJ-MM-TTVerbindlich
26.5Nächste Untersuchung Voraussichtliches
Datum der nächsten
Untersuchung
JJJJ-MM-TTVerbindlich
26.6AnmerkungenErläuterung der
Anmerkungen
- normaler Zeitplan
- voraussichtlicher
Zeitplan (nach
ärztlichem Attest)
- Änderung der Be-
schränkungskodie-
rung
TextVerbindlich
27Psychologische Eignung
27.1Grundlegende
Anforderung
Bescheinigung über das
Erfüllen der Anforderung
von § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 TfV
TextVerbindlich
27.2Datum der Untersuchung  JJJJ-MM-TTVerbindlich
27.3Nächste
Untersuchung(en)
Nur falls notwendig TextVerbindlich
27.4 Datum etwaiger
Folgeuntersuchungen
JJJJ-MM-TTVerbindlich
28Allgemeine Fachkenntnisse
28.1Grundlegende
Anforderung
Bescheinigung über das
Erfüllen der Anforderung
von § 5 Absatz 1 Satz 1
Nummer 5 TfV
TextVerbindlich
28.2Datum der Prüfung  JJJJ-MM-TTVerbindlich
28.3Nachfolgende
Überprüfungen
 JJJJ-MM-TTVerbindlich


2. Auskunftsrechte


Auskunft aus dem Register der Triebfahrzeugführerscheine ist den folgenden Berechtigten über den aktuellen Status von Triebfahrzeugführerscheinen zur Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung sowie zur Feststellung des Vorliegens der nach § 5 Absatz 1 erforderlichen Voraussetzungen zu erteilen:

 
a)
Unternehmern, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag genommen haben;

b)
jedem Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern, die einen Triebfahrzeugführer zu beschäftigen beabsichtigen;

c)
den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zur Kontrolle der im Gebiet ihrer Rechtshoheit verkehrenden Züge oder in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie 2007/59/EG durch alle im Gebiet ihrer Rechtshoheit tätigen Triebfahrzeugführer;

d)
der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, um die Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG zu untersuchen;

e)
der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung oder jeder Untersuchungsstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798 zur Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb und

f)
den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.





 

Frühere Fassungen von Anlage 9 TfV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2024Artikel 1 Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
vom 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 9 TfV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 9 TfV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TfV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 TfV Register der Triebfahrzeugführerscheine und Zusatzbescheinigungen (vom 01.01.2024)
... und hält das Register auf dem neuesten Stand. In diesem Register werden die in Anlage 9 Abschnitt 1 vorgeschriebenen Daten gespeichert. (3) Auf begründeten Antrag sind dem ... der Richtlinie (EU) 2016/798 und den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder unter den in Anlage 9 Abschnitt 2 aufgeführten Voraussetzungen und zu den darin im Einzelnen genannten Daten schriftlich ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung von Vorschriften zum Triebfahrzeugführerschein
V. v. 30.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 345, 2024 I Nr. 177
Artikel 1 TfVÄndV Änderung der Triebfahrzeugführerscheinverordnung (vom 01.01.2024)
... mit entsprechenden Bedieneinrichtungen und Zugfunkeinrichtungen." 27. Die Anlage 9 wird wie folgt geändert: a) In Abschnitt 1 Teil 3 Nummer 20 und 21 wird jeweils ...