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Anlage - Besondere Gebührenverordnung BMAS (BMASBGebV)
Anlage (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis
Nummer | Gebühren- oder Auslagentatbestand des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) | Gebühren/Auslagen in Euro |
1 | Bearbeitung einer Anzeige der Überlassung (§ 1a AÜG) | 64,40 |
2 | Bearbeitung eines Antrags auf eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (§ 2 Absatz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) | 377,00 |
3 | Bearbeitung eines Antrags auf Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeit- nehmerüberlassung (§ 2 Absatz 1 und 4 Satz 1 und 2 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) ohne Prüfung | 218,00 |
4 | Bearbeitung eines Antrags auf Verlängerung einer befristeten Erlaubnis zur Arbeit- nehmerüberlassung (§ 2 Absatz 1 und 4 Satz 1 und 2 oder § 2 Absatz 1 und 4 Satz 2 sowie Absatz 5 Satz 1 i. V. m. § 1 Absatz 1 Satz 1 AÜG) mit | |
4.1 | Prüfung | 2.060,00 |
4.2 | einer aus besonderen Gründen eingeschränkten Prüfung (insbesondere in der Regel bei Fällen mit geringem Verleih, also geringer Anzahl an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern oder insgesamt wenigen Überlassungstagen in den voran- gegangenen zwölf Kalendermonaten) | 1.316,00 |
5 | Untersagung und Verhinderung von Verleih ohne erforderliche Erlaubnis (§ 6 AÜG) | |
5.1 | Untersagung des Verleihs ohne erforderliche Erlaubnis (§ 6 erster Halbsatz AÜG) | 76,80 |
5.2 | Schriftliche Androhung eines Zwangsgeldes nach den Vorschriften des Verwal- tungsvollstreckungsgesetzes (§ 6 zweiter Halbsatz AÜG) | 43,40 |
5.3 | Verhindern des weiteren Überlassens durch einen Verleiher ohne erforderliche Er- laubnis nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes im Übrigen (§ 6 zweiter Halbsatz AÜG) | nach Zeitaufwand |
6 | Kontrolle des Verleihers nach § 7 Absatz 2 und 3 AÜG als | |
6.1 | Prüfung | 1.665,00 |
6.2 | einer aus besonderen Gründen eingeschränkten Prüfung (insbesondere in der Regel bei Fällen mit geringem Verleih, also geringer Anzahl an Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern oder insgesamt wenigen Überlassungstagen in den voran- gegangenen zwölf Kalendermonaten sowie bei Beschwerden und bei Nachschau- prüfungen) | 921,00 |
7 | Durchsuchung beim Verleiher nach richterlicher Anordnung oder bei Gefahr in Verzug (§ 7 Absatz 4 AÜG) | nach Zeitaufwand |
8 | Bei den Gebührentatbeständen der Nummern 1 bis 7 sind neben den Gebühren folgende Kosten als Auslagen zu erheben: | |
8.1 | Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschriften und Auszüge, die auf be- sonderen Antrag erteilt werden | in der tatsächlich entstandenen Höhe |
8.2 | Aufwendungen für Übersetzungen, die auf besonderen Antrag gefertigt werden | in der tatsächlich entstandenen Höhe |
8.3 | Kosten, die durch öffentliche Bekanntmachung entstehen, mit Ausnahme der hierbei erwachsenden Postgebühren | in der tatsächlich entstandenen Höhe |
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