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Anlage B - Handwerksordnung (HwO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 24.09.1998 BGBl. I S. 3074, 2006 I 2095; zuletzt geändert durch Artikel 37 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 28.12.1965; FNA: 7110-1 Handwerk im Allgemeinen
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Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Absatz 2)



Abschnitt 1
Zulassungsfreie Handwerke
Nummer 
1entfällt
2entfällt
3entfällt
4entfällt
5Uhrmacher
6Graveure
7Metallbildner
8Galvaniseure
9Metall- und Glockengießer
10Präzisionswerkzeugmechaniker
11Gold- und Silberschmiede
12entfällt
13entfällt
14Modellbauer
15entfällt
16Holzbildhauer
17entfällt
18Korb- und Flechtwerkgestalter
19Maßschneider
20Textilgestalter (Sticker, Weber, Klöppler,
Posamentierer, Stricker)
21Modisten
22(weggefallen)
23Segelmacher
24Kürschner
25Schuhmacher
26Sattler und Feintäschner
27entfällt
28Müller
29Brauer und Mälzer
30Weinküfer
31Textilreiniger
32Wachszieher
33Gebäudereiniger
34entfällt
35Feinoptiker
36Glas- und Porzellanmaler
37 Edelsteinschleifer und -graveure
38Fotografen
39Buchbinder
40Print- und Medientechnologen (Drucker, Siebdrucker, Flexografen)
41entfällt
42entfällt
43Keramiker
44entfällt
45Klavier- und Cembalobauer
46Handzuginstrumentenmacher
47Geigenbauer
48Bogenmacher
49Metallblasinstrumentenmacher
50Holzblasinstrumentenmacher
51Zupfinstrumentenmacher
52Vergolder
53entfällt
54Holz- und Bautenschützer (Mauerschutz
und Holzimprägnierung in Gebäuden)
55Bestatter
56Kosmetiker

Abschnitt 2
Handwerksähnliche Gewerbe
Nummer 
1Eisenflechter
2Bautentrocknungsgewerbe
3Bodenleger
4Asphaltierer (ohne Straßenbau)
5Fuger (im Hochbau)
6entfällt
7Rammgewerbe (Einrammen von Pfählen
im Wasserbau)
8Betonbohrer und -schneider
9Theater- und Ausstattungsmaler
10Herstellung von Drahtgestellen für Deko-
rationszwecke in Sonderanfertigung
11Metallschleifer und Metallpolierer
12Metallsägen-Schärfer
13Tankschutzbetriebe (Korrosionsschutz von
Öltanks für Feuerungsanlagen ohne che-
mische Verfahren)
14Fahrzeugverwerter
15Rohr- und Kanalreiniger
16Kabelverleger im Hochbau (ohne An-
schlussarbeiten)
17Holzschuhmacher
18Holzblockmacher
19Daubenhauer
20Holz-Leitermacher (Sonderanfertigung)
21Muldenhauer
22Holzreifenmacher
23Holzschindelmacher
24Einbau von genormten Baufertigteilen
(zum Beispiel Fenster, Türen, Zargen,
Regale)
25Bürsten- und Pinselmacher
26Bügelanstalten für Herren-Oberbeklei-
dung
27Dekorationsnäher (ohne Schaufensterde-
koration)
28Fleckteppichhersteller
29(weggefallen)
30Theaterkostümnäher
31Plisseebrenner
32(weggefallen)
33Stoffmaler
34(weggefallen)
35Textil-Handdrucker
36Kunststopfer
37Änderungsschneider
38Handschuhmacher
39Ausführung einfacher Schuhreparaturen
40Gerber
41Innerei-Fleischer (Kuttler)
42Speiseeishersteller (mit Vertrieb von Spei-
seeis mit üblichem Zubehör)
43Fleischzerleger, Ausbeiner
44Appreteure, Dekateure
45Schnellreiniger
46Teppichreiniger
47Getränkeleitungsreiniger
48entfällt
49Maskenbildner
50entfällt
51Lampenschirmhersteller (Sonderanferti-
gung)
52Klavierstimmer
53Theaterplastiker
54Requisiteure
55Schirmmacher
56Steindrucker
57Schlagzeugmacher






 

Frühere Fassungen von Anlage B Handwerksordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.07.2021Artikel 1 Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
vom 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
aktuell vorher 14.02.2020Artikel 1 Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
vom 06.02.2020 BGBl. I S. 142
aktuell vorher 18.06.2011Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung und der Handwerksordnung
vom 14.06.2011 BGBl. I S. 1077
aktuellvor 18.06.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage B Handwerksordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage B HwO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HwO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 18 HwO (vom 16.11.2022)
... Handwerk im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches ... Gewerbe im Sinne dieses Gesetzes, wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zu diesem Gesetz aufgeführt ist. (3) Das Bundesministerium für Wirtschaft und ...
§ 25 HwO (vom 16.11.2022)
... die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, für Gewerbe der Anlage A und der Anlage B Ausbildungsberufe staatlich anerkennen und hierfür Ausbildungsordnungen nach § 26 ... Ausbildungsberufs aufgehoben oder geändert oder werden Gewerbe in der Anlage A oder in der Anlage B gestrichen, zusammengefasst oder getrennt, so sind für bestehende ...
§ 31 HwO (vom 01.08.2024)
... In den anerkannten Ausbildungsberufen (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B ) sind Gesellenprüfungen durchzuführen. Die Prüfung kann im Falle des ...
§ 36 HwO (vom 01.08.2024)
... der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B ) entspricht. Ein Bildungsgang entspricht der Berufsausbildung in einem anerkannten ...
§ 42l HwO (vom 01.08.2024)
... 42k) auf die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B ) richtet, sind das Ausbildungsberufsbild (§ 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3), der ...
§ 42t HwO (vom 01.01.2020)
... eine erfolgreiche Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B ) noch nicht erwarten lässt. Sie muss nach Inhalt, Art, Ziel und Dauer den ...
§ 42u HwO (vom 16.11.2022)
... erfolgen, die aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe (Gewerbe der Anlage A oder der Anlage B ) entwickelt werden (Qualifizierungsbausteine). (2) Über vermittelte ...
§ 126 HwO (vom 14.02.2020)
... Wer am 13. Februar 2020 einen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, ist abweichend von § 7 ... Februar 2020 einen handwerklichen Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, und nicht in das Verzeichnis ...
 
Zitat in folgenden Normen

Allgemeine Meisterprüfungsverordnung (AMVO)
V. v. 26.10.2011 BGBl. I S. 2149; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 97 V. v. 18.01.2022 BGBl. I S. 39
§ 6 AMVO Allgemeine Prüfungs- und Verfahrensregelungen, weitere Regelungen zur Meisterprüfung (vom 28.01.2022)
... II der Meisterprüfung bestimmt sich nach den für die einzelnen Gewerbe der Anlagen A und B zur Handwerksordnung erlassenen Rechtsverordnungen oder nach den gemäß § 119 Absatz 5 und § 122 ...

Bürsten- und Pinselmacherausbildungsverordnung (BüPinAusbV)
V. v. 08.06.2017 BGBl. I S. 1559
§ 1 BüPinAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... und 2. § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 2 Nummer 25 „Bürsten- und Pinselmacher" der ...

Edelsteinschleiferausbildungsverordnung (EdSchleifAusbV)
V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 636
§ 1 EdSchleifAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... zur Ausbildung für das Gewerbe „Edelsteinschleifer und -graveure" nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 37 der Handwerksordnung ...

Feinoptikerausbildungsverordnung (FeinOAusbV)
V. v. 12.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 95
§ 1 FeinOAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
...  1. § 25 Absatz 1 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 35 Feinoptiker der Handwerksordnung und 2. § 4 Absatz 1 des ...

Gebäudereinigerausbildungsverordnung (GebReinAusbVO)
V. v. 28.06.2019 BGBl. I S. 892
§ 1 GebReinAusbVO Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 33 „Gebäudereiniger" der Handwerksordnung staatlich ...

Klavier- und Cembalobauerausbildungsverordnung (KlaCembAusbV)
neugefasst durch B. v. 29.12.2017 BGBl. 2018 I S. 58
§ 1 KlaCembAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... und 2. § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 45 „Klavier- und Cembalobauer" der ...

Maßschuhmacherausbildungsverordnung (MaßschuhmAusbV)
V. v. 17.05.2018 BGBl. I S. 622
§ 1 MaßschuhmAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 25 „Schuhmacher" der Handwerksordnung staatlich ...

Orgelbauerausbildungsverordnung (OrgBAusbV)
V. v. 11.02.2019 BGBl. I S. 92
§ 1 OrgBAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe „Orgel- und Harmoniumbauer" nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 44 der Handwerksordnung ...

Präzisionswerkzeugmechanikerausbildungsverordnung (PWMAusbV)
neugefasst durch B. v. 18.07.2018 BGBl. I S. 1189
§ 1 PWMAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... wird nach § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 10 „Schneidwerkzeugmechaniker" der Handwerksordnung staatlich ...

Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz (SokaSiG)
G. v. 16.05.2017 BGBl. I S. 1210
Anlagen SokaSiG
...  ...

Übergangsgesetz aus Anlaß des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
Artikel 2 G. v. 25.03.1998 BGBl. I S. 596, 604; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
§ 1 HwOuaÜG (vom 01.07.2024)
... der Anlage A zur Handwerksordnung darf auch das Gewerbe Nummer 33 Gebäudereiniger der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung nur zur Ermöglichung der zu diesem Gewerbe gehörenden Tätigkeiten ausüben, mit ...

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und zur Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft (MühGetreiWiTechAusbV)
V. v. 03.05.2017 BGBl. I S. 1002
§ 1 MühGetreiWiTechAusbV Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
... und 2. § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 28, Müller, der ...

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Berufsfachschule für das Holz und Elfenbein verarbeitende Handwerk in Michelstadt mit den Zeugnissen über das Bestehen der Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 925
§ 1 MichstAusbGlV Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
... Fachrichtungen - Drechseln - Elfenbeinschnitzen im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 15 „Drechsler (Elfenbeinschnitzer) und Holzspielzeugmacher" der ... als Holzbildhauer/in Holzbildhauer und Holzbildhauerin im Gewerbe der Anlage B Abschnitt 1 Nummer 16 „Holzbildhauer" der ...

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 927
§ 1 HadamAusbGlV Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
... - Glasmalerei und Kunstverglasung und Glasveredler und Glasveredlerin im Gewerbe Anlage B Abschnitt 1 Nummer 34 „Glasveredler" der Handwerksordnung Fachrichtungen: - ...

Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Staatlichen Berufskollegs Glas-Keramik-Gestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen in Rheinbach mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 26.10.2017 BGBl. I S. 3625
§ 1 RheinbAusbGlV Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
... Glasmalerei und Kunstverglasung und Glasveredler/Glasveredlerin im Ge- werbe der Anlage B Abschnitt 1 Num- mer 34 der Handwerksordnung „Glas- veredler  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1654
Artikel 1 5. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können Nr. 1 - 53 Anlage B : Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe ... durch die Wörter „Werkstein- und Terrazzohersteller" ersetzt. 33. Anlage B Abschnitt 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 10 wird das Wort ... Folgende Nummer 56 wird angefügt: „56 Kosmetiker". 34. In Anlage B Abschnitt 2 Nummer 48 wird das Wort „Kosmetiker" durch das Wort „entfällt" ersetzt.  ...
Artikel 2 5. HwOuaHwRÄndG Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... ausüben." 2. In Satz 2 werden nach den Wörtern „der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung " die Wörter „nur zur Ermöglichung der zu diesem Gewerbe gehörenden ...

Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2522
Artikel 2 BBMoSG Änderung der Handwerksordnung
... Ausbildungsberufs aufgehoben oder geändert oder werden Gewerbe in der Anlage A oder in der Anlage B gestrichen, zusammengefasst oder getrennt, so sind für bestehende ...

Viertes Gesetz zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
G. v. 06.02.2020 BGBl. I S. 142
Artikel 1 4. HwOuaHwRÄndG Änderung der Handwerksordnung
... (1) Wer am 13. Februar 2020 einen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, ist abweichend von § 7 ... Februar 2020 einen handwerklichen Nebenbetrieb eines zulassungsfreien Handwerks innehat, das in Anlage B Abschnitt 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 12, 13, 15, 17, 27, 34, 44 oder 53 in der am 13. Februar 2020 geltenden Fassung aufgeführt ist, und nicht in das Verzeichnis ... und Harmoniumbauer". 5. Anlage B wird wie folgt gefasst: „Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als ... 5. Anlage B wird wie folgt gefasst: „ Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe ...
Artikel 3 4. HwOuaHwRÄndG Änderung des Übergangsgesetzes aus Anlass des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Handwerksordnung und anderer handwerksrechtlicher Vorschriften
... der Anlage A zur Handwerksordnung darf auch das Gewerbe Nummer 33 Gebäudereiniger der Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung ausüben, mit der Maßgabe, dass § 1 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung insoweit ...

Zweites Gesetz zur Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie (Richtlinie (EU) 2018/958) im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
G. v. 17.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 12
Artikel 6 2. VerhmRLUG Änderung der Handwerksordnung
... die Angabe „(§ 1 Absatz 2)" eingefügt. b) In der Angabe zu Anlage B wird nach dem Wort „können" die Angabe „(§ 18 Absatz 2)" ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Elfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (11. BauArbbV)
V. v. 25.03.2020 BAnz AT 30.03.2020 V1
Anlage 4 11. BauArbbV (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... Anlage B Abschnitt 2 Nummer 24 (Einbau von genormten Baufertigteilen) und der Anlage B Abschnitt 2 Nummer 50 (Bestattungsgewerbe) der Handwerksordnung (HwO), soweit diese Tätigkeiten zu mindestens 20 % ...

Zehnte Bauarbeitsbedingungenverordnung (BauArbbV10)
V. v. 19.02.2018 BAnz AT 27.02.2018 V1
Anlage 4 BauArbbV10 (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... und ihnen gleich stehende Betriebsabteilungen der Anlage A Nummer 27 (Tischler/Schreinerhandwerk), Anlage B Abschnitt 2 Nummer 24 (Einbau von genormten Baufertigteilen) und der Anlage B Abschnitt 2 Nummer ... Anlage B Abschnitt 2 Nummer 24 (Einbau von genormten Baufertigteilen) und der Anlage B Abschnitt 2 Nummer 50 (Bestattungsgewerbe) der Handwerksordnung (HwO), soweit diese ...

Zwölfte Bauarbeitsbedingungenverordnung (12. BauArbbV)
V. v. 23.04.2021 BAnz AT 30.04.2021 V2
Anlage 4 12. BauArbbV (zu § 2 Absatz 4 Nummer 1, 5 bis 8) Fachliche Geltungsbereiche
... Anlage B Abschnitt 2 Nummer 24 (Einbau von genormten Baufertigteilen) und der Anlage B Abschnitt 2 Nummer 50 (Bestattungsgewerbe) der Handwerksordnung (HwO), soweit diese Tätigkeiten zu mindestens 20 % ...