Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 01.02.2023 aufgehoben

Anlage - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)

V. v. 26.09.2022 BAnz AT 28.09.2022 V1; aufgehoben durch Artikel 1 V. v. 26.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 26
Geltung ab 01.10.2022 bis 02.02.2023; FNA: 805-3-20 Arbeitsschutz
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Anlage (zu § 2 Absatz 3 Satz 1) Einsetzbare Atemschutzmasken



Folgende Atemschutzmasken können nach § 2 Absatz 3 Satz 1 ausgewählt und benutzt werden:

Maskentyp Standard
(Teil der Kennzeichnung)
Weitere Kennzeichnungsmerkmale Zielländer
FFP2 oder
vergleichbar1
Verordnung (EU) 2016/425
DIN EN 149:2001+A1:2009
oder vergleichbar
CE-Kennzeichnung mit nachgestellter
Kennnummer der notifizierten Stelle
Geräteklasse (zum Beispiel FFP2)
Gebrauchsdauer
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information
EU
Vollmasken, gebläse-
unterstützte Masken,
Hauben oder Helme
mit auswechselbarem
Partikelfilter2
Verordnung (EU) 2016/425
Vollmasken: EN 12942
oder vergleichbar;
gebläsefiltrierende
Hauben: EN 12941 oder
vergleichbar
EN 136 oder vergleichbar
Partikelfilter: EN 143 oder
vergleichbar
CE-Kennzeichnung mit nachgestellter
Kennnummer der notifizierten Stelle
Herstellerangaben
EU-Konformitätserklärung
Anleitung und Information
EU
N951NIOSH-42CFR84Modellnummer
Lot-Nummer
Maskentyp
Herstellerangaben
TC-Zulassungsnummer
USA und
Kanada
P21AS/NZS 1716-2012 Identifizierungsnummer oder Logo der
Konformitätsbewertungsstellen
Australien und
Neuseeland
DS21JMHLW-Notification 214,
2018
https://www.baua.de/DE/Themen/
Arbeitsgestaltung-im-Betrieb/Coronavirus/pdf/Kennzeichnung-Masken.pdf?__blob=publicationFile&v=10
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_1.pdf
https://www.jaish.gr.jp/horei/hor1-y/hor1-y-13-11-3_2.pdf
Japan
CPA1Prüfgrundsatz für Corona
SARS-CoV-2 Pandemie
Atemschutzmasken (CPA)
Bescheinigung der Marktüberwachungsbehörde
nach § 9 Absatz 3 der Medizinischer Bedarf
Versorgungssicherstellungsverordnung, die vor
dem 1. Oktober 2020 ausgestellt wurde.
Deutschland
1 Ohne Ausatemventil; Masken mit Ausatemventil dürfen nur getragen werden, wenn alle Kontaktpersonen ebenfalls eine Atemschutzmaske tragen. Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken können zum Beispiel überprüfte KN95-Masken sein, die nach dem Prüfgrundsatz für Corona SARS-CoV-2 Pandemie Atemschutzmasken der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik getestet worden sind.
2 Bei diesen Systemen besteht kein Fremdschutz. Sie können daher nur angewendet werden, wenn alle Kontaktpersonen eine Atemschutzmaske tragen.




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