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Anlage - Digital- und Print-Mediengestalter-Ausbildungsverordnung (DuPMedAusbV)

V. v. 15.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 128
Geltung ab 01.08.2023; FNA: 806-22-1-146 Berufliche Bildung

Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Mediengestalter Digital und Print und zur Mediengestalterin Digital und Print



Abschnitt A: fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Planen und Organisieren
von Arbeitsprozessen
(§ 4 Absatz 2 Nummer 1)
a) Auftragsunterlagen entsprechend der Auftrags-
beschreibung auf Vollständigkeit prüfen
b) medienspezifische Besonderheiten in Planungs- und
Organisationsprozessen berücksichtigen
c) technische Umsetzbarkeit des Auftrags prüfen sowie
bei Bedarf Lösungsschritte vorschlagen und einleiten
d) Teilaufgaben für den Arbeitsprozess definieren und
deren Umsetzung überprüfen
e) Aufgaben im Team planen, abstimmen und bearbeiten
f) Termine strukturieren, planen und kontrollieren
g) Arbeitsanweisungen erstellen und Arbeitsabläufe
dokumentieren
h) digitales Auftragsmanagement während des
gesamten Arbeitsprozesses berücksichtigen
i) Datenorganisation planen und Daten auftrags-
spezifisch strukturieren
j) automatisierte Workflow-Strukturen und Skripte
anwenden und Hotfolder einsetzen
k) Ergebnisse von Arbeitsprozessen überprüfen und bei
Bedarf Maßnahmen zur Korrektur der Workflow-
Automation einleiten
16  
2 Gestalten von Medien
(§ 4 Absatz 2 Nummer 2)
a) Kreativitätstechniken auswählen und anwenden
b) Gestaltungsideen unter Berücksichtigung der
Anforderungen von Kundinnen und Kunden und der
Bedürfnisse von Mediennutzerinnen und -nutzern
entwickeln und bewerten
c) Grundlagen der grafischen Gestaltung, der Bild-
gestaltung, der Farbgestaltung, der typografischen
Gestaltung, der Gestaltung von Flächen und von
Gestaltungsrastern anwenden
d) Gestaltungsentwürfe für verschiedene Medien
anfertigen und anhand von Produktmustern und
Prototypen darstellen
e) Gestaltungskonzepte anwenden
f) gestaltete Medienprodukte beurteilen und optimieren
20  
g) Grundlagen der räumlichen Gestaltung und der
Bewegtbildgestaltung anwenden
h) Layouts mittels Typografie, Bild-, Grafik- und
Farbkompositionen entwickeln
i) Gestaltungskonzepte entwickeln
 6
3 Erstellen, Bearbeiten und
Beurteilen von Bild- und
Grafikdaten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 3)
a) Bild- und Grafikmaterial auf technische Verwend-
barkeit entsprechend ihrem Verwendungszweck
prüfen und bei Eignung übernehmen
b) digitale Daten übernehmen, Farbprofilierung
überprüfen sowie Farbkonvertierung berücksichtigen
c) Grafikdaten erstellen, Vorlagen vektorisieren und
optimieren
d) Vorlagen erstellen und pixelbasiert aufbereiten,
Bildausschnitte festlegen und Formatanpassungen
durchführen
e) ersetzende und ergänzende Retuschen an Bilddaten
ausführen
f) Bildinhalte maskieren und freistellen
g) Bilddaten entsprechend ihrem Verwendungszweck in
Kontrast, Helligkeit und Farbigkeit anpassen
h) Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen
12  
4 Erstellen
ausgabespezifischer
Produktionsdaten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 4)
a) eingehende Daten auf Vollständigkeit und Eignung
anhand der Auftragsvorgaben prüfen
b) Daten für die medienübergreifende Nutzung erstellen,
aufbereiten und dabei Farbräume und Farbsysteme
anwenden sowie Dateigrößen berücksichtigen
c) Daten- und Dateiformate prüfen und Daten für
verschiedene Anwendungsbereiche anpassen,
einsetzen und ausgeben
d) Arbeitsabläufe fortwährend auf Einhaltung der
Vorgaben kontrollieren und bei Abweichungen
korrigieren
e) Arbeitsergebnisse entsprechend den Standards und
Normen kontrollieren und optimieren
18  
f) Datenformate und Metadaten nutzen und verwalten
g) Datenbanken zur Verwaltung von Mediendaten
nutzen
h) Farben für die medienübergreifende und medien-
spezifische Nutzung definieren und konvertieren,
dabei ausgabenspezifische Standards und Normen
anwenden
i) Daten für unterschiedliche Ausgabemedien und
Systemplattformen erzeugen
j) medienspezifische Vorgaben anwenden und
umsetzen
 8
5Planen und Organisieren
von Projekten
(§ 4 Absatz 2 Nummer 5)
a) Zielvorgaben festlegen und Zuständigkeiten
definieren
b) Methoden des Projektmanagements auswählen und
einsetzen
c) interne und externe Leistungen definieren, abstimmen
und kontrollieren
d) Meilensteine, Teilaufgaben sowie Termine planen und
überwachen
e) Zeit- und Qualitätsvorgaben prüfen und kosten-
bewusst berücksichtigen
 12
  f) Abstimmungs- und Präsentationstermine planen und
organisieren
g) Projekte im Verlauf und abschließend dokumentieren
h) digitale Werkzeuge für das Projektmanagement
einsetzen
  


Abschnitt B: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Projektmanagement

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Analysieren von Bedarfen
und auftragsbezogenes
Beraten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 1)
a) Kundenwünsche und -bedarfe ermitteln, mit internem
Leistungsangebot abgleichen und daraus Vorgehens-
weisen für die Kundenberatung ableiten
b) Auftragsanforderungen von Kundinnen und Kunden
analysieren
c) Erfolgsfaktoren mit Kundinnen und Kunden definieren
d) Kundinnen und Kunden über gestalterische und
technische Alternativen informieren und beraten
e) zeitlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen
Rahmen mit Kundinnen und Kunden abstimmen und
festlegen
f) Auftragsumfang mit Kundinnen und Kunden
definieren
g) Auftragsunterlagen ausarbeiten
h) Kundenkommunikation nachbereiten und dokumen-
tieren
 9
2Entwickeln von Marketing-
und Kommunikations-
maßnahmen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 2)
a) Marketingstrategie mit Kundinnen und Kunden
abstimmen und Kommunikationsziele definieren
b) Marktanalysen und Marktforschungsergebnisse für
Kundinnen und Kunden auswerten
c) Zielgruppen mit Kundinnen und Kunden abgleichen
und Zielgruppenprofile erstellen
d) Marketingmaßnahmen und Medieneinsatz unter
Berücksichtigung der Zielgruppenprofile konzipieren
e) Marketingmaßnahmen terminieren und budgetieren
 10
3kaufmännisches Bearbeiten
von Aufträgen
(§ 4 Absatz 3 Nummer 3)
a) Kostenarten erfassen und Kostenstellen zuordnen
b) Unterlagen für die Erstellung von Angeboten
beschaffen und auswerten
c) Angebotskalkulationen anhand von Kosten- und
Leistungssätzen erstellen
d) Angebote erstellen und Verträge unterschriftsreif
vorbereiten
e) Eingangsrechnungen prüfen und Ausgangs-
rechnungen erstellen
f) Nachkalkulationen und Soll-Ist-Vergleich durchführen
g) Ergebnisse für die kaufmännische Steuerung und
Kontrolle aufbereiten
 10
4 Präsentieren von Angeboten
und Konzepten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 4)
a) Ideen für Präsentationen entwickeln und umsetzen
b) Präsentationsmedien auswählen
c) Präsentationstechnik in Betrieb nehmen
d) Projektkonzepte und Angebote präsentieren und
erläutern
e) Präsentationen reflektieren
 8
5Konzipieren, Durchführen
und Abschließen
von Projekten
(§ 4 Absatz 3 Nummer 5)
a) Projektkonzepte erstellen
b) Projekte durchführen, dabei Eigen- und Fremd-
leistungen koordinieren
c) qualitätssichernde Maßnahmen festlegen
d) Projektdurchführung in Bezug auf Personal,
Sachmittel, Termine und Kosten steuern, dabei
Zusammenhänge technischer und wirtschaftlicher
Gesichtspunkte berücksichtigen
e) Anforderungs- und Kostenänderungen ermitteln
f) bei Abweichungen im Projektablauf Beteiligte
informieren und Lösungsalternativen erarbeiten
g) Zielerreichung kontrollieren und Projekt abschließen
 15


Abschnitt C: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Designkonzeption

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Analysieren von
Kundenaufträgen und
gestalterischen Bedarfen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 1)
a) Kundenwünsche, -bedarfe und Auftragsumfang
ermitteln und mit internem Leistungsangebot
abgleichen
b) Zielgruppen und Kommunikationsziele definieren
c) konkrete Aufgabenstellungen definieren und Umfang,
technische Anforderungen und wirtschaftliche
Rahmenbedingungen abstimmen und festlegen
d) Kundinnen und Kunden über gestalterische und
technische Möglichkeiten und Alternativen
informieren und beraten
e) mögliche Fremdleistungsangebote berücksichtigen
und Umfang, technische Anforderungen und
wirtschaftliche Rahmenbedingungen mit Kundinnen
und Kunden abstimmen und festlegen
f) zeitlichen und organisatorischen Projektablauf mit
Kundinnen und Kunden abstimmen und festlegen
g) mit Kundinnen und Kunden getroffene Abstimmungen
und Entscheidungen dokumentieren
 8
2Entwickeln von Ideen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 2)
a) Ideen unter Einsatz von Kreativitätstechniken und
-methoden, auch im Team, entwickeln, sammeln und
bewerten
b) Ideen auf medienspezifische, technische und
wirtschaftliche Umsetzbarkeit prüfen
c) Gestaltungsideen und -varianten entwickeln und
visualisieren
 14
  d) konkrete Gestaltungsideen verschriftlichen und
begründen
e) mit Kundinnen und Kunden Zwischenergebnisse
abstimmen und dokumentieren
  
3Visualisieren von Entwürfen
und Prototypen
(§ 4 Absatz 4 Nummer 3)
a) Logos, Piktogramme, Wort- und Bildmarken sowie
Signets unter Berücksichtigung von Symbolik,
Semantik, medienspezifischer Anwendbarkeit und
inhaltlicher Aussage auf der Basis der
Zwischenergebnisse entwickeln
b) Bildmotive gestalterisch unter Berücksichtigung von
Bildsprache, Bildaussage, Bildwirkung und
medienspezifischer Anwendung bearbeiten
c) fotografische Umsetzungen von Bildideen unter
Berücksichtigung von Bewegung, Dynamik, Ausdruck,
Effekten, Licht und Schatten inszenieren
d) Bewegtbild- und Animationsideen unter
Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen,
Bildszenen, Bildausschnitten, Effekten und
Vertonungen visualisieren
e) Gestaltungsideen durch 3D-Visualisierungen unter
Berücksichtigung von Form, Textur, Lichtsituation,
Raum und Komposition darstellen
f) Gestaltungsideen durch immersive Visualisierungen
unter Berücksichtigung von Objekten, Lichtsituation,
Raum und Komposition darstellen
 14
4Entwickeln und Präsentieren
von Designkonzepten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 4)
a) Designkonzepte ganzheitlich und medienübergreifend
entwickeln und visualisieren
b) Designkonzepte im Team analysieren, bewerten,
abstimmen und anpassen
c) Designkonzepte mit Kundenvorgaben, Aufgaben-
stellungen und Auftragszielen abgleichen
d) Designkonzepte inhaltlich begründen und
verschriftlichen
e) Methodiken und Techniken für Kundenpräsentationen
festlegen
f) Kundenpräsentationen strukturieren und präsen-
tationsreif ausarbeiten
g) Präsentationsgespräche führen und moderieren
h) Präsentationsergebnisse nachbereiten, auswerten
und Entscheidungsprozesse und Änderungen
dokumentieren
i) Designkonzepte entsprechend den Präsentations-
ergebnissen anpassen, optimieren und mit Kundinnen
und Kunden final abstimmen
 10
5Vorbereiten der Umsetzung
von Designkonzepten
(§ 4 Absatz 4 Nummer 5)
a) Entwürfe der Medienprodukte entsprechend dem
Designkonzept für die Umsetzung vorbereiten,
anpassen und optimieren
b) Fremdleistungsbedarf im Hinblick auf Anforderungen
und Kosten festlegen und Leistungserbringung
koordinieren
c) Maßnahmen zur Qualitätssicherung festlegen,
Ergebnisse kontrollieren und dokumentieren
 6


Abschnitt D: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Printmedien

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Aufbereiten
von Produktionsdaten
für unterschiedliche
Druckverfahren
(§ 4 Absatz 5 Nummer 1)
a) medienspezifische, medienneutrale und medien-
übergreifende Produktionsprozesse planen und
auftragsspezifisch ausführen
b) Eingangsdaten in den Workflow übernehmen
c) Automatisierungspotenziale im Produktionsprozess
erkennen und Automatisierungen nutzen
d) Daten für ausgewählte Produktionsprozesse
überprüfen und aufbereiten
e) PDF/X-Standards auswählen und anwenden
f) Prüfkriterien für den Datencheck in einem Profil
festlegen und anwenden
g) Arbeitsergebnisse kontrollieren, Korrekturen aus-
führen, Prüfdrucke inklusive Kontrollelemente
erstellen und mit Kundinnen und Kunden abstimmen
h) Ausschießschemata und -formen für Ausgabe-
prozesse entsprechend den Druckverfahren planen
und umsetzen
i) Revisionsmuster erstellen, kontrollieren und freigeben
lassen
 12
2Anwenden von
Farbmanagement
(§ 4 Absatz 5 Nummer 2)
a) Farbprofile in das Betriebssystem implementieren
b) Überprüfung und Kalibrierung der Arbeitsgeräte
vornehmen
c) Voreinstellungen des Farbmanagements in Hardware
und in Anwendungsprogrammen überprüfen,
anpassen sowie auftragsspezifisch und
verfahrensbedingt vornehmen
d) standard- und kundenspezifische Farbprofile
auswählen und anwenden, dabei standardisierte
Ausgabebedingungen beachten
e) bei Profilkonvertierungen Methoden der Farb-
umfangsanpassung bewerten und anwenden
f) Geräteverbindungsprofile anwenden und verfahrens-
bedingt anpassen, dabei Separationseinstellungen
berücksichtigen
 10
3Umsetzen von
Qualitätssicherung
(§ 4 Absatz 5 Nummer 3)
a) Qualitätssicherungsmaßnahmen im eigenen Arbeits-
bereich anwenden, dabei Richtlinien, Standards und
Normen beachten
b) mediengerechte Kontrollverfahren zur Qualitäts-
sicherung einsetzen, dabei Kontrollelemente
integrieren
c) Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und auf
Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen
und korrigieren, dabei Prüfsysteme einsetzen
d) Qualitätsabweichungen beim Soll-Ist-Vergleich
bewerten und Maßnahmen zu deren Behebung
einleiten
e) Produktionsdaten und Arbeitsergebnisse erfassen
und dokumentieren
 10
  f) Pflege, Wartung und Instandhaltung der eingesetzten
Arbeitsgeräte und Systeme durchführen und
Maßnahmen umsetzen, um eine Referenzsituation
für eine konstante Produktion sicherzustellen
  


Abschnitt E: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Printmedien

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Produzieren
von Medienprodukten
in konventionellen
Druckverfahren
(§ 4 Absatz 6 Nummer 1)
a) Druckverfahren auswählen, Arbeitsabläufe festlegen
und Arbeitsschritte planen
b) Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetz-
barkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen und
Korrekturen durchführen
c) Auftrags- und Produktionsdaten importieren
d) Ausschießschemata auswählen und modifizieren,
Seitenpositionen festlegen, Kontrollelemente
integrieren
e) Korrekturen nach Revisionsmustern ausführen
f) Einstellungen der Ausgabesysteme kontrollieren und
anpassen, Standardisierungen für die digitale
Ausgabe berücksichtigen und Druckformen herstellen
g) Druckformen auf Vollständigkeit und Eignung für den
Druckprozess visuell und messtechnisch prüfen und
Korrekturen vornehmen
h) Anlagen warten und pflegen, Systeme linearisieren
und kalibrieren
 20
2Produzieren mit
personalisierten und
variablen Daten
im Digitaldruck
(§ 4 Absatz 6 Nummer 2)
a) Fertigungsverfahren auswählen, Arbeitsabläufe
festlegen und Arbeitsschritte planen
b) Daten auf Vollständigkeit und technische Umsetz-
barkeit prüfen, dabei Standards berücksichtigen
c) Personalisierungsvorgaben für Druckaufträge prüfen,
vorbereiten und korrigieren
d) Druckaufträge mit variablen Daten unter Berück-
sichtigung von Auftragsparametern verknüpfen und
Ergebnisse prüfen
e) Daten an die Eingabeeinheit übergeben und
Druckaufträge für den Druckprozess bereitstellen
f) Druckmaschinen für den Ausgabeprozess
vorbereiten, dabei qualitätssichernde Maßnahmen
durchführen
g) Korrekturen nach Revisionsmuster ausführen
h) Druckaufträge ausgeben
i) Arbeitsergebnisse auf Einhaltung von Qualitäts-
standards und Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen
und korrigieren
j) Druckmaschinen pflegen und warten, Systeme
linearisieren und kalibrieren
 20
3 Erstellen von
Reinzeichnungen
(§ 4 Absatz 6 Nummer 3)
a) Datenmaterial sichten, ordnen und aufbereiten
b) Corporate-Design-Vorgaben beachten
c) Satzspiegel definieren, Grundlinienraster anwenden
und Texte strukturieren
d) Bild- und Grafikdaten für das gewählte Druck-
verfahren anpassen
e) Fonts auswählen, Absatz- und Zeichenformate
anwenden, Textumbrüche überarbeiten, passende
Glyphen verwenden, dabei Makro- und Mikro-
typografie berücksichtigen
f) Tabellen entsprechend ihrer Inhalte strukturieren und
erstellen
g) Korrekturlesen und Korrekturen ausführen
h) Adaptionen von bestehenden Masterdateien durch-
führen
i) Dateien für Veredelungen produktionsgerecht anlegen
j) Skripte und automatisierte Datenablagen modifizieren
und einsetzen
k) Metadaten für Datenmanagement verwenden
 20
4Erstellen von Fotografien
und Videos
(§ 4 Absatz 6 Nummer 4)
a) Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck
auswählen und Motivaufbau vorbereiten
b) Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und unter-
schiedliche Lichtarten einsetzen und Belichtungs-
messungen durchführen
c) Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme
berücksichtigen
d) Objektive unter Beachtung des geplanten
Motivaufbaus auswählen
e) Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
f) Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen,
Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
g) kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach
Konzept- und Storyboard-Vorgaben umsetzen und
nachbearbeiten
 20
5Erstellen von 3D-Grafiken
und 3D-Bewegtbildern
(§ 4 Absatz 6 Nummer 5)
a) 3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigen-
schaften der Referenzmaterialien analysieren
b) material- und oberflächenspezifische Bildinforma-
tionen erzeugen
c) Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und
optimieren
d) 3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und
Beleuchtung integrieren
e) Kamera setzen und Szenerie aufbauen
f) Licht- und Schattentypen unterscheiden, anwenden
und szenenspezifische Beleuchtung erstellen
g) Bildausgabe definieren, Art und Qualität von
Bildberechnungen festlegen, testen und ergebnis-
orientiert einsetzen
 20
  h) Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten
inszenieren und Objektparameter zeitbezogen
verändern
i) Ausgabeprozesse durchführen, dabei Ergebnisse
kontrollieren und optimieren
j) Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen,
insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken anwenden
  
6Produzieren von
crossmedialen Medien
(§ 4 Absatz 6 Nummer 6)
a) Entwürfe von Medienprodukten für analoge und
digitale Medien erstellen
b) Texte übernehmen und bearbeiten
c) Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach
redaktionellen Vorgaben und gestalterischen
Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten
und erstellen
d) Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei
spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
e) finale Versionen analoger und digitaler Medien-
produkte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm-
und Qualitätsvorgaben erstellen
f) Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und
archivieren
 20


Abschnitt F: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Digitalmedien

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Gestalten von Digitalmedien
(§ 4 Absatz 7 Nummer 1)
a) gestalterische Formensprache für Digitalmedien
entwickeln und anwenden
b) spezifische Regeln der Makro- und Mikrotypografie
anwenden sowie technische Gegebenheiten von
Fonts im digitalen Raum berücksichtigen
c) Gestaltung der Benutzerführung auf Zielgruppen
abstimmen
d) Gestaltung auf technische Möglichkeiten und unter-
schiedliche Ausgabeauflösungen von Ausgabe-
medien abstimmen
e) 2D-Animationen entwerfen
f) Aspekte der Benutzerfreundlichkeit sowie Vorgaben
zur Barrierefreiheit berücksichtigen
g) Datenformate für Ausgabemedien bestimmen und
einsetzen
 8
2Strukturieren und
Programmieren
von Digitalmedien
(§ 4 Absatz 7 Nummer 2)
a) Navigationsstrukturen unterscheiden und Leistungs-
merkmale beurteilen
b) digitale Produkte strukturieren, Strukturen darstellen
und dokumentieren
c) Inhalte digitaler Produkte in einer Seiten-
beschreibungssprache umsetzen
d) Layouts mit Cascading Style Sheets umsetzen
  
  e) Einsatzmöglichkeiten und Leistungsmerkmale von
Skript- und Programmiersprachen beurteilen,
Sprachen auswählen und einsetzen
f) Effekte in Skriptsprachen umsetzen, Ein- und
Ausgaben erstellen und mit Skriptsprachen auswerten
g) Skriptbibliotheken zur standardisierten Medien-
produktion nutzen und pflegen
h) Skript- oder Programmiersprachen zur Automatisie-
rung von Prozessen einsetzen
i) 2D-Animationen medienspezifisch umsetzen
j) Content-Management-Systeme zur Gestaltung und
Pflege von digitalen Medienprodukten konfigurieren
und administrieren
 14
3Erstellen von Prototypen
und Steuern von
Ausgabeprozessen
(§ 4 Absatz 7 Nummer 3)
a) funktionale Prototypen skript-, programmier- oder
toolbasiert umsetzen
b) Inhalte, Nutzererlebnis und Interaktionsdesigns in
Prototypen einbinden
c) Prototypen testen und Ergebnisse in die
Weiterentwicklung einfließen lassen
d) Prototypen in die Produktionsphase überführen und
im Rahmen eines agilen Prozesses weiter- oder neu
entwickeln
e) Finalisierung von Produkten vorbereiten und dabei die
Einhaltung von Kunden- und Qualitätsvorgaben,
insbesondere mithilfe von Tests, sicherstellen
f) Produkte übergeben und ausgeben, Übergabe- und
Ausgabeprozesse dokumentieren
g) Daten und Dokumentationen der Produktion zur
internen Wiederverwendung optimieren und
archivieren
 10


Abschnitt G: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in den Wahlqualifikationen der Fachrichtung Digitalmedien

Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
1234
1Produzieren von
interaktiven Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 1)
a) Storyboards erstellen und Interaktionsmöglichkeiten
visualisieren
b) Interaktionsmöglichkeiten und Bedienelemente für
Nutzerinnen und Nutzer gestalterisch und funktional
erstellen
c) interaktive Medienelemente mittels Skript- oder
Programmiersprachen erstellen
d) Effekte und Animationen skript-, programmier- oder
toolbasiert umsetzen
e) Autorenprogramme nach Anwendungsbereichen und
Leistungsmerkmalen auswählen
 20
  f) Entwürfe skript-, programmier- oder toolbasiert
innerhalb des ausgewählten Autorenprogramms
umsetzen
g) Ergebnisse für Ausgabemedien testen, optimieren
und integrieren
  
2Produzieren von
audiovisuellen Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 2)
a) Bild- und Tonmaterial sichten, ordnen,
auftragsbezogen zusammenführen und Norm- und
Formatumwandlungen vornehmen
b) Bewegtbild- und Animationsideen unter
Berücksichtigung von Dauer, Bildsequenzen,
Filmszenen, Bildausschnitten, Effekten und
Vertonung visualisieren
c) Ton nach redaktionellen Vorgaben und
gestalterischen Gesichtspunkten erstellen und
bearbeiten
d) Bewegtbildaufnahmen nach redaktionellen Vorgaben
sowie nach technischen und gestalterischen
Gesichtspunkten bearbeiten
e) Schrift und Typografie unter Berücksichtigung von
Bewegung, Dynamik, Schnitt, Licht und Schatten
erstellen und inszenieren
f) visuelle Effekte nach redaktionellen Vorgaben
sowie nach technischen und gestalterischen
Gesichtspunkten erstellen
g) Komponenten zusammenführen und Postproduktion
durchführen
h) finale Daten für die Medienausgabe prüfen, codieren
und audiovisuelles Medium erstellen
 20
3datenbankgestütztes
Produzieren von Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 3)
a) Content-Management-Systeme beurteilen und für die
Medienproduktion auswählen
b) Datenbankanwendungen nach Kundenvorgaben
anpassen
c) Daten und Medien unterschiedlicher Formate
aufbereiten und in vorhandene Systeme importieren
d) Datenbanken neu anlegen und verwalten
e) Daten strukturieren und Datenbankstrukturen
festlegen
f) Datensätze erstellen, bearbeiten und löschen sowie
Daten mittels Skript- oder Programmiersprachen
abfragen
g) Abfrageergebnisse in Form von Infografiken und
Diagrammen darstellen
h) Zugriffsmöglichkeiten festlegen und implementieren
i) Datenbanksysteme testen, optimieren und zur
Wiederverwendung archivieren
j) eingesetzte Systeme und Daten gegen Datenverlust
schützen
 20
4 Erstellen von Fotografien
und Videos
(§ 4 Absatz 8 Nummer 4)
a) Motive und Aufnahmearten nach Verwendungszweck
auswählen und Motivaufbau vorbereiten
b) Belichtungsmöglichkeiten, Ausleuchtungen und
unterschiedliche Lichtarten einsetzen und
Belichtungsmessungen durchführen
c) Bewegungen und Schärfentiefen bei der Aufnahme
berücksichtigen
d) Objektive unter Beachtung des geplanten Motiv-
aufbaus auswählen
e) Filter beurteilen, auswählen und einsetzen
f) Aufnahmen nach Konzeptvorgaben erstellen,
Ergebnisse kontrollieren und nachbearbeiten
g) kurze Video- und Tonaufnahmen planen, nach
Konzept- und Storyboard-Vorgaben umsetzen und
nachbearbeiten
 20
5Erstellen von 3D-Grafiken
und 3D-Bewegtbildern
(§ 4 Absatz 8 Nummer 5)
a) 3D-Objekte erstellen, dabei Oberflächeneigen-
schaften der Referenzmaterialien analysieren
b) material- und oberflächenspezifische Bildinforma-
tionen erzeugen
c) Materialien für 3D-Objekte definieren, aufbringen und
optimieren
d) 3D-Inszenierungen aufbereiten und 3D-Objekte und
Beleuchtung integrieren
e) Kamera setzen und Szenerie aufbauen
f) Licht- und Schattentypen unterscheiden und
anwenden und szenenspezifische Beleuchtung
erstellen
g) Bildausgabe definieren, Art und Qualität von Bild-
berechnungen festlegen, testen und ergebnisorientiert
einsetzen
h) Objektbewegungen erzeugen, Kamerafahrten
inszenieren und Objektparameter zeitbezogen
verändern
i) Ausgabeprozess durchführen, dabei Ergebnisse
kontrollieren und optimieren
j) Postproduktion für die Bildaufbereitung durchführen,
dabei insbesondere Mehr-Ebenen-Techniken
anwenden
 20
6Produzieren von
crossmedialen Medien
(§ 4 Absatz 8 Nummer 6)
a) Entwürfe von Medienprodukten für analoge und
digitale Medien erstellen
b) Texte übernehmen und bearbeiten
c) Bilder, Grafiken, Bewegtbild und Ton nach
redaktionellen Vorgaben und gestalterischen
Gesichtspunkten übernehmen, prüfen, bearbeiten
und erstellen
d) Entwürfe medienspezifisch ausarbeiten und dabei
spezifische Farbprofile beachten und einsetzen
e) finale Versionen analoger und digitaler Medien-
produkte unter Berücksichtigung von Kunden-, Norm-
und Qualitätsvorgaben erstellen
f) Produktionsdaten optimieren, dokumentieren und
archivieren
 20


Abschnitt H: fachrichtungsübergreifende integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Lfd.
Nr.
BerufsbildpositionenFertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Zuordnung
1234
1Organisation des
Ausbildungsbetriebes,
Berufsbildung sowie
Arbeits- und Tarifrecht
(§ 4 Absatz 9 Nummer 1)
a) den Aufbau und die grundlegenden Arbeits- und
Geschäftsprozesse des Ausbildungsbetriebes
erläutern
b) Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag
sowie Dauer und Beendigung des Ausbildungs-
verhältnisses erläutern und Aufgaben der im System
der dualen Berufsausbildung Beteiligten beschreiben
c) die Bedeutung, die Funktion und die Inhalte der
Ausbildungsordnung und des betrieblichen Ausbil-
dungsplans erläutern sowie zu deren Umsetzung
beitragen
d) die für den Ausbildungsbetrieb geltenden arbeits-,
sozial-, tarif- und mitbestimmungsrechtlichen
Vorschriften erläutern
e) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebs-
verfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen
Organe des Ausbildungsbetriebes erläutern
f) Beziehungen des Ausbildungsbetriebs und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen und
Gewerkschaften erläutern
g) Positionen der eigenen Entgeltabrechnung erläutern
h) wesentliche Inhalte von Arbeitsverträgen erläutern
i) Möglichkeiten des beruflichen Aufstiegs und der
beruflichen Weiterentwicklung erläutern
während der
gesamten
Ausbildung
2Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit
(§ 4 Absatz 9 Nummer 2)
a) Rechte und Pflichten aus den berufsbezogenen
Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften
kennen und diese Vorschriften anwenden
b) Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg prüfen und
beurteilen
c) sicheres und gesundheitsgerechtes Arbeiten erläutern
d) technische und organisatorische Maßnahmen zur
Vermeidung von Gefährdungen sowie von
psychischen und physischen Belastungen für sich
und andere, auch präventiv, ergreifen
e) ergonomische Arbeitsweisen beachten und anwenden
f) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben und erste
Maßnahmen bei Unfällen einleiten
g) betriebsbezogene Vorschriften des vorbeugenden
Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei
Bränden beschreiben und erste Maßnahmen zur
Brandbekämpfung ergreifen
3 Umweltschutz und
Nachhaltigkeit
(§ 4 Absatz 9 Nummer 3)
a) Möglichkeiten zur Vermeidung betriebsbedingter
Belastungen für Umwelt und Gesellschaft im eigenen
Aufgabenbereich erkennen und zu deren Weiter-
entwicklung beitragen
b) bei Arbeitsprozessen und im Hinblick auf Produkte,
Waren oder Dienstleistungen Materialien und
Energie unter wirtschaftlichen, umweltverträglichen
und sozialen Gesichtspunkten der Nachhaltigkeit
nutzen
c) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des
Umweltschutzes einhalten
d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien
einer umweltschonenden Wiederverwertung oder
Entsorgung zuführen
e) Vorschläge für nachhaltiges Handeln für den eigenen
Arbeitsbereich entwickeln
f) unter Einhaltung betrieblicher Regelungen im Sinne
einer ökonomischen, ökologischen und sozial
nachhaltigen Entwicklung zusammenarbeiten und
adressatengerecht kommunizieren
4digitalisierte Arbeitswelt
(§ 4 Absatz 9 Nummer 4)
a) mit eigenen und betriebsbezogenen Daten sowie mit
Daten Dritter umgehen und dabei die Vorschriften zum
Datenschutz und zur Datensicherheit einhalten
b) Risiken bei der Nutzung von digitalen Medien und
informationstechnischen Systemen einschätzen und
bei deren Nutzung betriebliche Regelungen einhalten
c) ressourcenschonend, adressatengerecht und effizient
kommunizieren sowie Kommunikationsergebnisse
dokumentieren
d) Störungen in Kommunikationsprozessen erkennen
und zu ihrer Lösung beitragen
e) Informationen in digitalen Netzen recherchieren
und aus digitalen Netzen beschaffen sowie
Informationen, auch fremde, prüfen, bewerten und
auswählen
f) Lern- und Arbeitstechniken sowie Methoden des
selbstgesteuerten Lernens anwenden, digitale
Lernmedien nutzen und Erfordernisse des
lebensbegleitenden Lernens erkennen und ableiten
g) Aufgaben zusammen mit Beteiligten, einschließlich
der Beteiligten anderer Arbeits- und
Geschäftsbereiche, auch unter Nutzung digitaler
Medien, planen, bearbeiten und gestalten
h) Wertschätzung anderer unter Berücksichtigung
gesellschaftlicher Vielfalt praktizieren


Lfd.
Nr.
Berufsbildpositionen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Zeitliche Richtwerte
in Wochen im
1. bis 18.
Monat
19. bis 36.
Monat
5Kommunizieren und
Kooperation fördern
(§ 4 Absatz 9 Nummer 5)
a) Gespräche situations- und adressatengerecht führen
sowie deren Ergebnisse dokumentieren
b) interne und externe Kundinnen und Kunden
lösungsorientiert beraten
c) Respekt und Vertrauen als Grundlage kunden-
orientierten Verhaltens und der Zusammenarbeit
praktizieren sowie kulturelle Identitäten berück-
sichtigen
d) zielgerichtet sachbezogen kommunizieren und
kooperieren, dabei mit Konflikten umgehen
e) Fachliteratur nutzen, Fachinformationen einholen und
Auskünfte erteilen, auch in englischer Sprache
f) Arbeitsweise reflektieren, bewerten und
dokumentieren
g) Verbesserungsvorschläge einbringen
h) eigenen Qualifikationsbedarf feststellen, Qualifizie-
rungsmöglichkeiten nutzen und unterschiedliche
Lerntechniken anwenden
6 
6Einhalten der rechtlichen
Grundlagen der
Medienproduktion
(§ 4 Absatz 9 Nummer 6)
a) rechtliche Vorschriften im gesamten Herstellungs-
prozess einhalten, insbesondere
aa) Urheberrechte und verwandte Schutzrechte
bb) Nutzungs- und Verwertungsrechte
cc) Persönlichkeitsrechte
dd) Datenschutz und Datensicherheit
b) Anforderungen an die barrierefreie Gestaltung von
Medien beachten
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