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Anlage - Flachglastechnologenausbildungsverordnung (FlGlasTechAusbV)
Anlage (zu § 3 Absatz 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Flachglastechnologen und zur Flachglastechnologin
Abschnitt A: berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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1 | Annehmen, Transportieren und Lagern von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 1) | a) Wareneingang auf Art, Menge und Qualität prüfen b) Flachgläser lagern c) Annahme- und Lagerungsprozesse dokumentieren | 5 | |
d) Flurförderzeuge und Krane bedienen und Flachgläser unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften be- triebsintern transportieren | 4 | |||
2 | Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen (§ 4 Absatz 2 Nummer 2) | a) Auftrags-, Produktions- und Wartungsinformationen beschaffen und auswerten b) Konstruktionszeichnungen auswerten c) Arbeitsschritte mit vor- und nachgelagerten Arbeits- bereichen abstimmen und planen, Abläufe koordinie- ren und den Materialfluss sicherstellen d) Dokumentation sicherstellen | 8 | |
3 | Manuelles Trennen von Flachglas und Bearbeiten von Kanten (§ 4 Absatz 2 Nummer 3) | a) Werkstoffe und Werkzeuge auswählen b) Produktionsunterlagen sichten und auswerten c) Flachglas aufmessen, schneiden und brechen d) Schleifmittel auswählen e) Zusatz- und Betriebsmittel auswählen f) Kanten säumen, schleifen und polieren g) Maß- und Formhaltigkeit sowie Schleifbild prüfen | 18 | |
4 | Instandhalten von Maschinen und Anlagen (§ 4 Absatz 2 Nummer 4) | a) pneumatische Steuer- und Antriebselemente sowie mechanische Komponenten nach betrieblichen Vor- gaben prüfen und warten b) Funktion elektrotechnischer und elektronischer Steuer- und Antriebselemente prüfen, Fehler kommu- nizieren und Funktion der Steuer- und Antriebsele- mente sicherstellen | 14 | |
5 | Maschinelles Trennen von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 5) | a) Verfahren sowie Zusatz- und Betriebsmittel auswäh- len b) Maschinen und Anlagen rüsten, vorbereiten und in Betrieb nehmen c) automatisierte Produktions- und Schneidanlagen steuern und regeln d) digitale Prozesse überwachen e) Maß- und Formhaltigkeit prüfen | 18 | |
6 | Maschinelles Bearbeiten von Flachglas (§ 4 Absatz 2 Nummer 6) | a) Konstruktionszeichnungen anwenden b) Bearbeitungsprozesse zum Bohren, Schleifen, Frä- sen und Senken auswählen c) Prozessdaten ermitteln und eingeben sowie Anlagen vorbereiten, in Betrieb nehmen und steuern d) Rückstände beseitigen sowie Qualitäts- und End- kontrolle durchführen und dokumentieren | 17 | |
7 | Veredeln von Oberflächen (§ 4 Absatz 2 Nummer 7) | a) Schablonen anfertigen und Oberflächen durch Sand- strahlen bearbeiten b) Oberflächen bedrucken c) Oberflächen versiegeln | 19 | |
8 | Fügen von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 8) | a) Flachgläser durch Laminieren verbinden | 18 | |
b) Flachgläser, insbesondere bei der Isolierglasherstel- lung, durch Kleben verbinden | 18 | |||
9 | Thermisches Behandeln von Flachgläsern (§ 4 Absatz 2 Nummer 9) | a) Sicherheitsglas durch Vorspannen herstellen b) vorgespannte Flachgläser, insbesondere im Hinblick auf das Bruchverhalten, analysieren und dokumentie- ren | 10 | |
10 | Optimieren von Arbeitsprozessen und Sicherstellen der Qualität (§ 4 Absatz 2 Nummer 10) | a) Arbeitsprozesse analysieren, reflektieren und ent- sprechend den betrieblichen Anforderungen opti- mieren b) Veränderungen dokumentieren c) Fehler analysieren und Maßnahmen zur Behebung er- greifen d) Qualitätsstandards sicherstellen | 7 |
Abschnitt B: integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im | |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat | |||
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1 | Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 3 Nummer 1) | a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages erklären, ins- besondere Abschluss, Dauer und Beendigung b) gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbil- dungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) wesentliche Bestimmungen der für den Ausbildungs- betrieb geltenden Tarifverträge nennen | während der gesamten Ausbildung | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 3 Nummer 2) | a) Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes er- läutern b) Grundfunktionen des Ausbildungsbetriebes wie Be- schaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung erklä- ren c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Belegschaft zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsver- tretungen und Gewerkschaften nennen d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der be- triebsverfassungs- oder personalvertretungsrecht- lichen Organe des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 3 Nummer 3) | a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Ar- beitsplatz feststellen und Maßnahmen zur Vermei- dung der Gefährdung ergreifen b) berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhü- tungsvorschriften anwenden | ||
c) Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes an- wenden sowie Verhaltensweisen bei Bränden be- schreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung er- greifen | | |||
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 3 Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbeson- dere a) mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbil- dungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltscho- nenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden sowie Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen |
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