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Verordnung zu den Entgeltkatalogen für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023 (DRG-Entgeltkatalogverordnung 2023 - DRG-EKV 2023)

V. v. 23.11.2022 BAnz AT 24.11.2022 V1
Geltung ab 25.11.2022; FNA: 2126-9-24 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen

Eingangsformel



Auf Grund des § 17b Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 3 Buchstabe d Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe aaa des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Gesundheit:


§ 1 Entgeltkataloge für DRG-Krankenhäuser für das Jahr 2023



Der Fallpauschalen-Katalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 des Krankenhausentgeltgesetzes, der Katalog ergänzender Zusatzentgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes und der Pflegeerlöskatalog nach § 9 Absatz 1 Nummer 2a des Krankenhausentgeltgesetzes werden für das Jahr 2023 mit den Entgeltkatalogen nach den Anlagen 1 bis 8 dieser Verordnung vorgegeben.


§ 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 24. November 2022.


Schlussformel



Der Bundesminister für Gesundheit

Karl Lauterbach


Anlagen *



Anlage 1 Fallpauschalen-Katalog und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 und 2a des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 1 ff.)

Teil a Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Hauptabteilungen

 
(siehe PDF, S. 2 ff.)

Teil b Bewertungsrelationen bei Versorgung durch Belegabteilungen

 
(siehe PDF, S. 61 ff.)

Teil c Bewertungsrelationen bei teilstationärer Versorgung

 
(siehe PDF, S. 99)

Teil d Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Hauptabteilungen

 
(siehe PDF, S. 100)

Teil e Bewertungsrelationen mit gezielter Absenkung in Abhängigkeit der Median-Fallzahl bei Versorgung durch Belegabteilungen

 
(siehe PDF, S. 101)

Anlage 2 Zusatzentgelte-Katalog - Liste - (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 102 f.)

Anlage 3a Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete vollstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 104 f.)

Anlage 3b Nicht mit dem Fallpauschalen-Katalog vergütete teilstationäre Leistungen und Pflegeerlöskatalog (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 106)

Anlage 4 Zusatzentgelte-Katalog - Liste - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 107 ff.)

Anlage 5 Zusatzentgelte-Katalog - Definition und differenzierte Beträge - (Entgelte nach § 9 Absatz 1 Nummer 2 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 112 ff.)

Anlage 6 Zusatzentgelte-Katalog - Definition - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 142 ff.)

Anlage 7 Zusatzentgelte-Katalog - Blutgerinnungsstörungen - (Entgelte nach § 6 Absatz 1 Satz 1 des Krankenhausentgeltgesetzes)

 
(siehe PDF, S. 154 f.)

Anlage 8 Ergänzende Informationen zur Abrechnung von bewerteten Zusatzentgelten aus dem Zusatzentgelte-Katalog (Anlage 2 und Anlage 5)

 
(siehe PDF, S. 156)




*
Redaktioneller Hinweis:

Die Anlagen sind aus technischen Gründen in einer gesonderten PDF-Datei dargestellt. Diese PDF-Datei kann über einen Link am rechten Seitenrand nur in der HTML-Ansicht und in der Druckversion der Bekanntmachung geöffnet werden.