Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 07.08.2024 aufgehoben
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Wortlaut - Hundertsechsundsiebzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flugplatz Kiel-Holtenau) (EDHK-IFR-PV k.a.Abk.)

V. v. 20.01.1997 BAnz. 1997 Nr. 26 S. 1266; aufgehoben durch § 4 V. v. 09.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 144
Geltung ab 1997; FNA: 96-1-2-176 Luftverkehr
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Wortlaut

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