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ANHANG III - Fahrgastrechteverordnung (Verordnung (EU) 2021/782 k.a.Abk.)
ABl. L 172, 17.05.2021, S. 1
Geltung ab 07.06.2023, abweichend siehe Artikel 41; FNA: 07.20.30.30
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Geltung ab 07.06.2023, abweichend siehe Artikel 41; FNA: 07.20.30.30
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ANHANG III MINDESTNORMEN FÜR DIE QUALITÄT DER DIENSTE
ANHANG III wird in 2 Vorschriften zitiert
Informationen und Fahrkarten
Pünktlichkeit der Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von Betriebsstörungen
Verspätungen
Befragung zur Kundenzufriedenheit
Beschwerdebearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der Dienstqualitätsnormen
Hilfeleistungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und Diskussionen über diese Hilfeleistungen mit Vertretungsorganisationen und gegebenenfalls Vertretern von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Pünktlichkeit der Verkehrsdienste, allgemeine Grundsätze für die Bewältigung von Betriebsstörungen
Verspätungen
- i)
- Durchschnittliche Gesamtverspätung der Dienste als Prozentsatz nach Dienstart (Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr);
- ii)
- Prozentsatz der Verspätungen aufgrund von Umständen im Sinne von Artikel 19 Absatz 10;
- iii)
- Prozentsatz der Dienste, die bei Abfahrt verspätet sind;
- iv)
- Prozentsatz der Dienste, die bei Ankunft verspätet sind:
- -
- Prozentsatz der Verspätungen unter 60 Minuten
- -
- Prozentsatz der Verspätungen von 60 bis 119 Minuten
- -
- Prozentsatz der Verspätungen von 120 Minuten und mehr
- i)
- Zugausfälle als Prozentsatz nach Dienstart (internationaler Verkehr, inländischer Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr)
- ii)
- Zugausfälle aufgrund von Umständen im Sinne von Artikel 19 Absatz 10 als Prozentsatz nach Dienstart (internationaler Verkehr, inländischer Fern-, Regional-, Stadt-/Vorortverkehr)
Befragung zur Kundenzufriedenheit
Beschwerdebearbeitung, Erstattungen und Ausgleichszahlungen bei Nichterfüllung der Dienstqualitätsnormen
Hilfeleistungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität und Diskussionen über diese Hilfeleistungen mit Vertretungsorganisationen und gegebenenfalls Vertretern von Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität
Zitierungen von ANHANG III Fahrgastrechteverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf ANHANG III Verordnung (EU) 2021/782 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
Verordnung (EU) 2021/782 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 29 Verordnung (EU) 2021/782 Dienstqualitätsnormen
... der Dienstqualität an. Die Dienstqualitätsnormen haben mindestens die in Anhang III aufgeführten Bereiche abzudecken. (2) Eisenbahnunternehmen überwachen die ... (3) Die Bahnhofsbetreiber stellen Dienstqualitätsnormen auf der Grundlage der in Anhang III aufgeführten einschlägigen Bereiche auf. Sie überwachen ihre Leistung anhand dieser ...
ANHANG IV Verordnung (EU) 2021/782 ENTSPRECHUNGSTABELLE
... II Anhang III Anhang III - Anhang IV ...
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