Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 2 Euro (Gedenkmünze „Bundesrat" - GMünzeBundesrat k.a.Abk.)

B. v. 07.08.2019 BGBl. I S. 1379 (Nr. 33)
Geltung ab 17.09.2019; FNA: 692-4-21 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, eine 2-Euro-Gedenkmünze „Bundesrat" im Rahmen einer Serie „Bundesländer" prägen zu lassen.

Die Münze wird ab dem 29. Januar 2019 in den Verkehr gebracht.

Die Wertseite der Münze, die Randschrift (Schriftzug „EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT" sowie eine stilisierte Darstellung des Bundesadlers) und die technischen Parameter entsprechen der 2-Euro-Umlaufmünze.

Die nationale Seite zeigt eine perspektivische Darstellung des Garten- und Gebäudeensembles des Bundesrates. Auf dem inneren Kern befinden sich ferner der Schriftzug „BUNDESRAT", das Ausgabejahr 2019, die Kennzeichnung „D" für das Ausgabeland Bundesrepublik Deutschland, das Münzzeichen der jeweiligen Prägestätte („A", „D", „F", „G" oder „J") sowie die Initialen des Künstlers. Der äußere Ring der nationalen Seite zeigt die zwölf Europasterne.

Die für den Umlauf bestimmte Auflage der Münze beträgt 30 Millionen Stück.

Der Entwurf der nationalen Seite der Gedenkmünze stammt von dem Künstler Michael Otto aus Rodenbach.


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Olaf Scholz

Abb. Bild- und Wertseite Münze "Bundesrat" (BGBl. 2019 I S. 1379)