Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 31.12.2021 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2021 - PKHB 2021)

B. v. 28.12.2020 BGBl. I S. 3344 (Nr. 67)
Geltung ab 01.01.2021; FNA: 310-19-2-28 Zivilprozess, Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Bekanntmachung
Schlussformel

Bekanntmachung



Auf Grund des § 115 Absatz 1 Satz 6 der Zivilprozessordnung, der zuletzt durch Artikel 10 Nummer 3 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3229) geändert worden ist, werden die ab dem 1. Januar 2021 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 sowie Satz 5 der Zivilprozessordnung vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, bekannt gemacht:

 Freibetrag
Bund
Freibetrag
in den Landkreisen
Fürstenfeldbruck
und Starnberg
Freibetrag
im Landkreis
München
Freibetrag
in der
Landeshauptstadt
München
Parteien, die ein Einkommen aus
Erwerbstätigkeit erzielen
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1
Buchstabe b der Zivilprozessordnung)
223 Euro 235 Euro 235 Euro 234 Euro
Partei, Ehegatte oder Lebenspartner
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2
Buchstabe a der Zivilprozessordnung)
491 Euro 516 Euro 517 Euro 515 Euro
Freibetrag für unterhaltsberechtigte
Erwachsene
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2
Buchstabe b der Zivilprozessordnung
Regelbedarfsstufe 3)
393 Euro 414 Euro 414 Euro 411 Euro
Freibetrag für unterhaltsberechtigte Ju-
gendliche vom Beginn des 15. bis
zur Vollendung des 18. Lebensjahres
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2
Buchstabe b der Zivilprozessordnung
Regelbedarfsstufe 4)
410 Euro 430 Euro 432 Euro 429 Euro
Freibetrag für unterhaltsberechtigte
Kinder vom Beginn des siebten bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2
Buchstabe b der Zivilprozessordnung
Regelbedarfsstufe 5)
340 Euro 353 Euro 359 Euro 353 Euro
Freibetrag für unterhaltsberechtigte
Kinder bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres
(§ 115 Absatz 1 Satz 3 Nummer 2
Buchstabe b der Zivilprozessordnung
Regelbedarfsstufe 6)
311 Euro 325 Euro 328 Euro 323 Euro


Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Schlussformel



Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz

Christine Lambrecht



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed